1S-LSD: Verbot, Status 2026 und legaler Nachfolger

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Simon Ruane, OpenMind Autor und Aufklärer
Geschrieben von

Simon Ruane

YouTuber · Aufklärer · 500.000+ Abonnenten

Inhaltlicher Kopf hinter OpenMind. Bekannt aus ZDF 13 Fragen, VICE, funk und Stern. Sachliche Aufklärung zu psychoaktiven Substanzen, Pflanzenheilkunde und bewusstem Konsum – im Sinne von Harm Reduction.

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1S-LSD war über Jahre das meistverkaufte legale LSD-Derivat in Deutschland – bis es mit der Novelle des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) im November 2025 erfasst wurde. Seitdem ist 1S-LSD hierzulande nicht mehr frei verkäuflich. Dieser Artikel ordnet sachlich ein, was 1S-LSD war, warum das Verbot kam, was es für Käufer bedeutet – und welche LSD-Derivate aktuell legal an seine Stelle getreten sind.

1S-LSD Blotter als Symbolbild – seit der NpSG-Novelle 2025 in Deutschland nicht mehr legal

Stand Mai 2026: 1S-LSD ist in Deutschland nicht mehr legal erhältlich. Aktuell nicht vom NpSG erfasst sind 1BP-LSD und 1FE-LSD. Der rechtliche Status kann sich jederzeit ändern – maßgeblich ist immer die aktuelle Gesetzeslage.

Nein. Seit der Novelle des NpSG im November 2025 ist 1S-LSD in Deutschland nicht mehr legal erhältlich. Damit endete eine mehrjährige Phase, in der 1S-LSD als sogenanntes „legales LSD“ frei als Forschungs- und Sammlerstoff angeboten werden konnte.

Wer heute nach 1S-LSD kaufen sucht, findet bei seriösen deutschen Anbietern kein Angebot mehr – 1S-LSD wurde nach der Gesetzesänderung aus den Sortimenten genommen. Die Nachfrage hat sich auf die aktuell zulässigen Nachfolger-Derivate verlagert; dazu weiter unten mehr.

Was war 1S-LSD?

1S-LSD ist ein Lysergsäure-Derivat und gehört zur Familie der LSD-Abkömmlinge: Stoffe, die strukturell von LSD-25 abgeleitet sind, sich aber durch kleine Modifikationen am Molekül unterscheiden. In Deutschland war 1S-LSD jahrelang das bekannteste und meistverkaufte legale Derivat. Angeboten wurde es typischerweise als Blotter – umgangssprachlich „Pappe“ – sowie als Pellets und Drops, ausschließlich als Forschungs- und Sammlerstoff und nicht zum menschlichen Verzehr.

Hintergrund zu LSD selbst und der gesamten Derivat-Familie findest du im Wissens-Hub Legales LSD. Wie das Ende von 1S-LSD eingeordnet wurde, beschreibt der Artikel Das endgültige Aus für legales LSD.

Warum wurde 1S-LSD verboten?

NpSG-Novelle November 2025 mit 1S-LSD im Anwendungsbereich des Gesetzes

Maßgeblich ist das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz. Es reguliert nicht einzelne Moleküle, sondern ganze Stoffgruppen, und wird turnusmäßig erweitert. Sobald ein Derivat einer bereits gelisteten Gruppe zugeordnet werden kann, ist es automatisch erfasst.

Mit der Novelle im November 2025 wurden 1S-LSD, 3,4-ETMC und NB-DMT in den Anwendungsbereich des NpSG aufgenommen. Vorausgegangen war – wie bei vielen Derivaten – eine zunehmende Verbreitung und entsprechende Beobachtung durch das EU-Frühwarnsystem (EUDA). Die ausführliche Einordnung der Gesetzeslage steht im Rechtslage-Hub LSD-Derivate Deutschland.

Hinweis: Dieser Artikel beschreibt die Sach- und Gesetzeslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Aussagen zum Einzelfall ist eine anwaltliche Beratung der richtige Ansprechpartner.

Was bedeutet das Verbot für Käufer?

Mit der NpSG-Erfassung ist der gewerbliche Handel mit 1S-LSD – Verkauf, Inverkehrbringen und Einfuhr – in Deutschland nicht mehr zulässig. Konkret bedeutet das:

  • 1S-LSD ist über seriöse deutsche Anbieter nicht mehr erhältlich.
  • Ältere Blotter-, Pellet- oder Drops-Angebote sind keine „Restbestände“, die noch legal wären – die Rechtslage gilt unabhängig vom Lagerbestand.
  • Vorsicht bei Shops, die 1S-LSD weiterhin als „frei verkäuflich“ bewerben: Sie ignorieren die aktuelle Gesetzeslage. Das ist ein deutliches Warnsignal für die Seriosität des gesamten Anbieters.

Woran sich verlässliche Anbieter erkennen lassen, fasst der Ratgeber Seriöse Smartshops erkennen zusammen.

1S-LSD Nachfolger – die legalen Alternativen

1BP-LSD und 1FE-LSD als aktuell legale Nachfolger von 1S-LSD

Die Nachfrage nach einem legalen LSD-Derivat ist mit dem 1S-LSD-Verbot nicht verschwunden – sie hat sich verlagert. Aktuell (Stand 2026) sind zwei Derivate in Deutschland nicht vom NpSG erfasst:

  • 1BP-LSD – das jüngste Derivat im legalen Spektrum, in der Community häufig als etwas weicher und klarer beschrieben.
  • 1FE-LSD – wird oft als „dem klassischen Profil am nächsten“ eingeordnet.

Beide werden – wie zuvor 1S-LSD – ausschließlich als Forschungs- und Sammlerstoff angeboten. Welches Derivat zu welcher Erwartung passt, zeigt der direkte Vergleich 1BP-LSD vs. 1FE-LSD. Wie 1BP-LSD die Lücke nach dem 1S-LSD-Verbot geschlossen hat, ist im Artikel 1BP-LSD & Co.: das neue legale LSD nach dem Verbot ausführlich beschrieben.

Aktuell legal verfügbar: 1BP-LSD und 1FE-LSD. Den tagesaktuellen Bestand und alle Darreichungsformen findest du in der LSD-Kategorie im Shop.

Häufige Fragen zu 1S-LSD

Ist 1S-LSD noch legal in Deutschland?

Nein. Mit der NpSG-Novelle im November 2025 wurde 1S-LSD erfasst und ist seitdem in Deutschland nicht mehr legal erhältlich. Aktuell nicht vom NpSG erfasst sind die Derivate 1BP-LSD und 1FE-LSD.

Kann man 1S-LSD noch kaufen?

Über seriöse deutsche Anbieter nicht. 1S-LSD wurde nach der Gesetzesänderung aus den Sortimenten genommen. Shops, die es weiterhin als frei verkäuflich anbieten, ignorieren die aktuelle Rechtslage – davon ist abzuraten. Wer ein legales LSD-Derivat sucht, findet mit 1BP-LSD und 1FE-LSD die aktuell zulässigen Nachfolger.

Was ist der legale Nachfolger von 1S-LSD?

1BP-LSD und 1FE-LSD. Beide sind aktuell (Stand 2026) nicht vom NpSG erfasst und werden als Forschungs- und Sammlerstoff angeboten. 1FE-LSD gilt als am nächsten am klassischen Profil, 1BP-LSD wird als etwas weicher beschrieben.

Warum wurde 1S-LSD verboten?

Das NpSG reguliert ganze Stoffgruppen statt einzelner Moleküle und wird turnusmäßig erweitert. 1S-LSD wurde mit der Novelle im November 2025 in den Anwendungsbereich aufgenommen – gemeinsam mit weiteren Stoffen wie NB-DMT.

Was bedeutet das NpSG-Verbot konkret?

Mit der Erfassung im NpSG ist der gewerbliche Handel mit 1S-LSD – Verkauf, Inverkehrbringen und Einfuhr – in Deutschland nicht mehr zulässig. Dieser Artikel beschreibt die Sach- und Gesetzeslage; für verbindliche Aussagen zum Einzelfall ist eine anwaltliche Beratung der richtige Ansprechpartner.

Gab es 1S-LSD als Pappe, Pellets oder Drops?

Ja. 1S-LSD wurde typischerweise als Blotter (umgangssprachlich „Pappe“), als Pellets und als Drops angeboten – ausschließlich als Forschungs- und Sammlerstoff. Diese Darreichungsformen gibt es heute bei den legalen Nachfolgern 1BP-LSD und 1FE-LSD.

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