Was ist 1S-LSD?
1S-LSD ist ein synthetisches Lysergamid und zählt chemisch zur Gruppe der LSD-Derivate. Es handelt sich um ein an Position 1 substituiertes Abkömmling des Lysergsäurediethylamids (LSD-25). Wie zuvor 1P-LSD, 1cP-LSD oder 1V-LSD wurde 1S-LSD als Forschungschemikalie und Sammlerobjekt gehandelt und nicht als Konsumprodukt angeboten.
Das „1“ im Namen verweist auf die Substitution an Position 1 des Ringsystems, die diese Stoffklasse von unsubstituiertem LSD-25 unterscheidet.
1S-LSD auf einen Blick
- Stoffklasse: Lysergamid (LSD-Derivat)
- Typ: 1-substituiertes Derivat des LSD-25
- Verwandte Stoffe: 1FE-LSD, 1BP-LSD, 1cP-LSD, 1P-LSD, 1V-LSD, ALD-52
- Status in Deutschland: seit der 6. NpSG-Änderungsverordnung (Dezember 2025) dem NpSG unterstellt
- Einordnung: Forschungs-/Sammlerstoff, Abgabe ab 18 Jahren
Rechtsstatus in Deutschland (Stand 2026)
1S-LSD war zunächst nicht eigens im Betäubungsmittel- oder im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz benannt und wurde daher als „research chemical“ gehandelt. Mit der 6. Verordnung zur Änderung der Anlage zum Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) wurde die LSD-Stoffgruppe so erweitert, dass 1-substituierte Derivate eindeutig erfasst sind. Die Verordnung wurde Anfang Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am Folgetag in Kraft. Seitdem fällt 1S-LSD – gemeinsam mit u. a. 1SB-LSD, NB-DMT, 3,4-ETMC und 10-OH-HHC – unter das NpSG und ist nicht mehr als Sammler- oder Forschungsstoff frei erhältlich.
Den fortlaufend aktualisierten Überblick zur Einordnung der einzelnen Derivate findest du auf LSD-Derivate in Deutschland sowie im Hauptguide Legales LSD. Hintergründe zum Verbot stehen im Beitrag 1S-LSD, NB-DMT & Co. verboten.
Abgrenzung: 1S-LSD vs. 1FE-LSD, 1BP-LSD & weitere Derivate
Die LSD-Derivate unterscheiden sich vor allem im Substituenten an Position 1 des Moleküls und in ihrem jeweiligen Rechtsstatus:
- 1S-LSD / 1SB-LSD – seit Dezember 2025 dem NpSG unterstellt.
- 1FE-LSD und 1BP-LSD – weitere 1-substituierte Lysergamide, die derzeit noch als Sammler-/Forschungsstoffe angeboten werden; der jeweils gültige Rechtsstatus ist auf der Rechtslage-Seite dokumentiert.
- 1cP-LSD, 1P-LSD, 1V-LSD – frühere LSD-Derivate, von denen mehrere inzwischen reguliert sind.
- LSD-25 und ALD-52 – das klassische LSD bzw. ein eng verwandtes Lysergamid; LSD-25 unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz.
Eine pauschale Aussage „legal“ oder „verboten“ ist bei diesen Stoffen nicht möglich – maßgeblich ist immer der aktuelle Stand der NpSG-Anlage.
Häufige Fragen zu 1S-LSD
Ist 1S-LSD in Deutschland legal?
Nein. Seit der 6. NpSG-Änderungsverordnung (in Kraft seit Anfang Dezember 2025) ist 1S-LSD dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz unterstellt.
Was bedeutet das „1S“ in 1S-LSD?
Es verweist auf die Substitution an Position 1 des Lysergamid-Grundgerüsts, die 1S-LSD von unsubstituiertem LSD-25 unterscheidet.
Worin unterscheiden sich 1S-LSD, 1FE-LSD und 1BP-LSD?
Alle drei sind 1-substituierte LSD-Derivate; sie unterscheiden sich im Substituenten und vor allem im aktuellen Rechtsstatus. Details siehe Rechtslage-Seite.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der neutralen Information und richtet sich an Personen ab 18 Jahren. Er enthält keine Angaben zu Konsum, Dosierung oder Anwendung.

























