1S‑LSD Verbot in Deutschland steht fest: Alles, was du jetzt wissen musst (Stand August 2025)
Es ist offiziell: 1S‑LSD steht in Deutschland vor dem Verbot. Nach Monaten der Spekulation liegt nun der Referentenentwurf zur nächsten Anpassung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) vor.
Damit ist klar: Spätestens bei der nächsten Bundesratssitzung am 26. September 2025 könnte das Verbot beschlossen werden – und nur wenige Tage später rechtskräftig in Kraft treten.
Wer also noch 1S‑LSD kaufen möchte, hat vermutlich nur noch ein sehr kleines Zeitfenster.
Hintergrund: Wie es zum Verbot kommt
Am 13. Mai 2025 tagte der Sachverständigenausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). In dieser Sitzung wurde unter anderem das Thema 1S‑LSD besprochen.
Der jetzt veröffentlichte Referentenentwurf zur Änderung des NpSG bestätigt: Die chemische Definition in der Gesetzesanlage wird um den Begriff „Silizium“ erweitert – damit wird auch 1‑(3‑(trimethylsilyl)propionyl)-LSD (kurz 1S‑LSD) erfasst.
Das Ende von Lizard Labs – und warum es wichtig ist
Ein wichtiger Punkt, den viele nicht wissen: Der Hersteller „Lizard Labs“ hat bereits Ende 2024 die Produktion von 1S‑LSD eingestellt. Das bedeutet, dass nur noch Restbestände im Umlauf sind – es wird definitiv kein neues 1S‑LSD mehr produziert.
Ich habe zu diesem Thema bereits ein ausführliches Video gemacht, in dem ich den ganzen Hintergrund erkläre und auch die Folgen dieser Entscheidung bespreche.
➡ Hier das Video ansehen: Was das Ende von Lizard Labs für 1S‑LSD bedeutet
Wann tritt das Verbot in Kraft?
26.09.2025: Voraussichtlicher Termin der Bundesratssitzung, in der das Verbot beschlossen werden könnte.
Wenige Tage später: Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, ab dann sofort rechtskräftig.
Ab diesem Zeitpunkt sind Herstellung, Handel, Erwerb und Besitz von 1S‑LSD verboten (§3 NpSG).
Das bedeutet: Die Zeit, um legales LSD kaufen zu können, läuft jetzt ab.
Was bedeutet das für dich als Kunde? Muss ich Angst haben? Kann ich es noch kaufen?
Das NpSG ist in erster Linie ein Handelsverbot. Es richtet sich vor allem gegen Hersteller, Händler und Importeure.
Endkunden, die 1S‑LSD vor dem Inkrafttreten des Verbots legal erworben haben, begehen damit keine Straftat – der private Besitz wird in der Praxis nicht strafrechtlich verfolgt.
Das heißt:
Du kannst aktuell noch 1S‑LSD kaufen, solange es legal ist.
Wenn du es jetzt bestellst, ist der Besitz nach jetzigem Stand für dich als Endkunde sicher.
Erst Herstellung und Verkauf werden mit der NpSG-Anpassung verboten – der Gesetzgeber will damit vor allem den Markt austrocknen.
💡 Fazit: Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, solltest du deine Bestellung vor dem 26. September 2025 tätigen.
Was ist 1S‑LSD überhaupt?
1S‑LSD ist ein Lysergamid-Derivat und eine sogenannte Prodrug von LSD-25. Es wird im Körper in aktives LSD umgewandelt und entfaltet dadurch nahezu identische psychedelische Wirkungen.
Entwickelt wurde es als legale Alternative, nachdem andere LSD‑Derivate in den letzten Jahren sukzessive verboten wurden.
Viele Konsumenten schätzen 1S‑LSD wegen seiner vergleichbaren Wirkintensität und Reinheit – bei gleichzeitigem Vorteil, dass es bisher legal erworben werden konnte.
Wer mehr erfahren oder es noch legal bestellen möchte, findet hier die aktuelle Auswahl: 1S‑LSD kaufen.
Warum wird 1S‑LSD verboten?
Die Hauptgründe laut Gesetzgeber:
Umgehung bestehender LSD-Verbote: 1S‑LSD wurde gezielt so verändert, dass es nicht unter die bisherige NpSG-Definition fällt.
Vermeidung neuer „Designerdrogen“-Wellen: Der Gesetzgeber will verhindern, dass ständig neue, leicht modifizierte LSD-Derivate legal auf den Markt kommen.
Gleichbehandlung aller LSD‑Prodrugs: Ziel ist, sämtliche chemischen Varianten in einem einheitlichen Verbot zu erfassen.
Was passiert nach dem Verbot?
Sobald die Anpassung des NpSG in Kraft tritt:
Händler müssen den Verkauf sofort einstellen.
Restbestände dürfen nicht mehr verkauft oder verschickt werden.
Endkunden, die vor dem Verbot gekauft haben, müssen nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Die Polizei kann allerdings verbotene Substanzen beschlagnahmen, wenn sie nach Inkrafttreten des Gesetzes neu in Verkehr gebracht werden.
Wer also noch 1S‑LSD kaufen möchte, sollte dies jetzt tun.
FAQ zum 1S‑LSD‑Verbot in Deutschland
1. Ist 1S‑LSD in Deutschland aktuell legal?
Ja. 1S‑LSD ist Stand August 2025 in Deutschland noch legal, da es bisher nicht unter das Neue‑psychoaktive‑Stoffe‑Gesetz (NpSG) fällt.
Mit der geplanten Gesetzesänderung am 26. September 2025 wird sich das jedoch voraussichtlich ändern.
Bis dahin kannst du noch 1S‑LSD kaufen.
2. Ab wann wird 1S‑LSD verboten sein?
Wenn der Bundesrat am 26. September 2025 zustimmt, tritt das Verbot wenige Tage nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Ab diesem Tag sind Herstellung, Handel und Erwerb strafbar.
3. Darf ich 1S‑LSD nach dem Verbot noch besitzen?
Nach aktueller Rechtslage richtet sich das NpSG primär gegen den Handel.
Privater Besitz, wenn die Substanz vor dem Inkrafttreten legal erworben wurde, ist in der Regel nicht strafbar.
Wer sicher gehen will, sollte jetzt legales LSD kaufen, bevor das Verbot gilt.
4. Was passiert, wenn ich 1S‑LSD nach dem Verbot kaufe?
Der Kauf nach Inkrafttreten ist illegal und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Der Gesetzgeber will so verhindern, dass Händler und Importeure weiterhin Derivate anbieten.
5. Gibt es Alternativen zu 1S‑LSD?
Aktuell ist 1S‑LSD die letzte legale LSD‑Alternative in Deutschland.
Ob es danach neue, legale Derivate geben wird, ist noch unklar.
Bis dahin ist 1S‑LSD kaufen die einzige Möglichkeit, ein legales LSD‑ähnliches Lysergamid zu erwerben.
Hier geht es noch zu einem Artikel, wo ich erkläre, warum Wiki von den starken Männern 1s-LSD konsumierte
HIER GEHT ES ZUM WICHTIGSTEN HAUPTARTIKEL RUND UM DAS THEMA:
Legales LSD kaufen – der ultimative Guide zu 1S-LSD