Seit dem 22. August 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher THC-Grenzwert im Straßenverkehr: 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Dieser Wert gilt 2026 weiterhin als zentrale Grenze für erwachsene Fahrerinnen und Fahrer außerhalb der Probezeit. Kurz gesagt Der Satz “3,5 ng/ml sind erlaubt” ist zu simpel. Für Menschen in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt […]

