In den letzten Monaten kam es zu einer ganzen Reihe chaotischer Entwicklungen rund um das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Viele Konsumenten, Forscher und Shop-Betreiber waren unsicher, welche Stoffe genau verboten werden sollen – und vor allem wann.
Jetzt liegt endlich Klarheit vor:
Der Bundesrat entscheidet am 21. November 2025 über die 6. Verordnung zur Änderung der Anlage des NpSG. Betroffen sind unter anderem:
1S-LSD (und seine eng verwandten Varianten)
3,4-ETMC (auch als „legales MDMA“ bezeichnet)
NB-DMT (legale DMT-Analoga)
10-OH-HHC (richtig geschrieben: 10-Hydroxy-Hexahydrocannabinol)
sowie weitere NPS-Strukturen, die unter den neu gefassten Stoffgruppen erfasst werden
👉 Hier findest du die offizielle Tagesordnung des Bundesrats:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/termine/DE/plenum/2025/2025-11-21.html?nn=4352766
Schon im Vorfeld gab es viele Verwirrungen. Deshalb erklären wir hier Schritt für Schritt, wie dieses Verbot zustande kommt, was vorher schiefgelaufen ist – und vor allem: ab welchem Tag die Substanzen tatsächlich illegal sind.
📺 Video-Erklärung (YouTube Short)
Hier ist das YouTube-Short, in dem Simon die wichtigsten Punkte des Verbots zusammenfasst:
https://www.youtube.com/shorts/w4vtc1Rapo8
🧩 Was bisher passiert ist – Warum es so viele widersprüchliche Infos gab
Viele erinnerten sich daran, dass zuvor angekündigt worden war, das Verbot würde bereits am 26. September beschlossen. Und das war zu diesem Zeitpunkt korrekt – allerdings mit einem entscheidenden Haken:
🔺 Der ursprüngliche Vorschlag war zu breit formuliert
Die September-Version der NpSG-Änderung enthielt nicht nur das Verbot einzelner Moleküle, sondern ein viel umfassenderes, extrem weitgefasstes Stoffgruppen-Verbot.
Dieses hätte praktisch jede zukünftige Variante von 1S-LSD oder legalen Tryptaminen im Keim erstickt.
Diese Fassung war so umfassend, dass sie nicht mehr nur als einfache NpSG-Anlagenänderung durch den Bundesrat erlassen werden durfte.
🔺 Stattdessen musste der Vorschlag in den Bundestag
Und dort passierte das Überraschende:
➡️ Der Bundestag lehnte den Vorschlag ab.
Selbst eine CDU-geführte Regierung stimmte gegen diese extrem breit formulierte Änderung – vermutlich, weil sie verfassungsrechtlich zu weit ging.
🟩 Neuer Versuch: Zielgenaue Verbote ohne Bundestag
Jetzt steht der nächste Schritt an:
Eine schlankere, präzisere NpSG-Anpassung, die wieder als reine Bundesrats-Verordnung beschlossen werden kann.
Das heißt:
keine Zustimmung des Bundestages erforderlich
keine politischen Hürden mehr
das Verbot gilt als sicher
Betroffen sind diesmal klar definierte Stoffgruppen und ihre Derivate – darunter 1S-LSD, 10-OH-HHC, NB-DMT und 3,4-ETMC.
⏳ Ab wann tritt das Verbot in Kraft?
Die entscheidende Passage findet sich in der vorliegenden Verordnung (Bundesratsdrucksache 534/25):
„Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.“
534-25 (1)
Damit ist klar:
👉 Das Verbot gilt nicht am 21. November 2025.
👉 Es gilt nicht am Tag der Abstimmung.
👉 Es gilt ab dem Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Wie lange dauert es bis dahin?
Anhand früherer NpSG-Änderungen lässt sich das sehr realistisch einschätzen:
| Jahr | Verkündung | Inkrafttreten | Zeit dazwischen |
|---|---|---|---|
| 2024 | 21.06. | 27.06. | ~6 Tage |
| 2023 | 14.03. | 16.03. | 2 Tage |
| 2022 | 27.09. | 07.10. | 10 Tage |
Daraus ergibt sich ein verlässlicher Erfahrungswert:
👉 Die Veröffentlichung erfolgt gewöhnlich 2–10 Tage nach dem Bundesratsbeschluss.
👉 Das Verbot gilt dann am Folgetag.
Realistische Prognose:
➡️ Das Verbot wird zwischen dem 23. November und 1. Dezember 2025 in Kraft treten.
🧪 Was bedeutet das für 1S-LSD, NB-DMT, 3,4-ETMC und 10-OH-HHC?
1S-LSD: Die entsprechenden Tryptamin-Strukturen werden vollständig vom erweiterten Stoffgruppenverbot erfasst.
3,4-ETMC: Wird explizit als Phenethylamin-Derivat unter Stoffgruppe 1 erfasst.
NB-DMT: Indol-3-Alkylamin-Strukturen fallen unter neue bzw. präzisierte Tryptaminregelungen.
10-OH-HHC: Wird unter den erweiterten Cannabimimetika-Definitionen abgedeckt (ein korrekt geschriebener Metabolit: 10-Hydroxy-Hexahydrocannabinol).
Kurz gesagt:
➡️ Alle genannten Stoffe stehen mit Sicherheit auf der Verbotsliste der neuen NpSG-Verordnung.
🔮 Können Chemiker einen neuen 1S-LSD-Nachfolger entwickeln?
Eine spannende Frage – und ein Punkt, den Simon selbst im Short anspricht.
Die neue Version der Verordnung ist deutlich präziser als die gescheiterte September-Fassung, aber:
Sie schließt viele bekannte Wege zur Abwandlung aus
Die Strukturdefinitionen sind extrem detailliert
Der Spielraum für legale Tryptamin-Nachfolger wird deutlich enger
Fazit:
Ein paar Lücken bleiben theoretisch – aber viele Experten bezweifeln, dass man nach diesem Update noch praktikable legale LSD-Alternativen entwickeln kann.
Bei HHC-Derivaten oder 3,4-ETMC sieht es ähnlich aus: Die Tür wird extrem eng.
🧡 Fazit: Wann musst du mit dem Verbot rechnen?
Beschluss: 21. November 2025
Verkündung: vermutlich 2–10 Tage später
Inkrafttreten: am Tag nach der Verkündung
Realistische Spanne: 23. November – 1. Dezember 2025
Wenn du Produkte aus diesen Kategorien nutzt, studierst oder für Forschungszwecke brauchst, solltest du die kommenden Tage aufmerksam beobachten.





