Als 2025 über ein Verbot von 1S-LSD diskutiert wurde, stand zeitweise mehr im Raum als die Aufnahme einzelner Stoffe: Eine sehr weit gefasste Regelung hätte auch künftige chemische Abwandlungen der LSD-Grundstruktur treffen können. Genau diese Möglichkeit wurde oft als „Totalverbot“ bezeichnet.
Die zentrale Wendung: Diese besonders breite Formulierung wurde nicht übernommen. Statt einer grenzenlosen Generalklausel setzte die Bundesregierung auf enger abgegrenzte, technisch definierte Regelungen. Dieser Artikel dokumentiert, was damals diskutiert wurde – nicht den laufenden Rechtsstand.
Was mit „Totalverbot“ gemeint war
Der damalige Gedanke war, nicht nur bereits bekannte einzelne LSD-Varianten zu erfassen, sondern ein chemisches Grundgerüst so weit zu beschreiben, dass auch spätere Nachfolger automatisch darunterfallen könnten. Das hätte die fortlaufende Abfolge „neue Variante – neue Einzelaufnahme“ grundsätzlich verändert.
Für die öffentliche Debatte war das entscheidend: Es ging nicht einfach um ein weiteres Stoffverbot, sondern um die Frage, wie weit das Gesetz zukünftige, noch nicht konkret benannte Stoffe vorwegnehmen darf.
Warum der breite Ansatz nicht übernommen wurde
Die Bundesregierung übernahm die sehr weite Fassung nicht. In der damaligen Begründung standen verfassungsrechtliche Bedenken im Zentrum: Straf- und Verbotsnormen müssen ausreichend bestimmt sein. Eine Regel, deren Reichweite praktisch kaum vorhersehbar wäre, wirft genau dieses Problem auf.
Die damalige Timeline
- Herbst 2025: In der Debatte taucht die Forderung nach einer möglichst umfassenden Erfassung künftiger LSD-Abwandlungen auf.
- 1. Oktober 2025: Die Bundesregierung legt ihre Position in der Bundestagsdrucksache dar und übernimmt die weitgehende Generalklausel nicht.
- Danach: Statt einer offenen Totalregelung stehen konkrete, enger beschriebene Änderungen im Mittelpunkt.
Mein Video zur damaligen Debatte
Als die Meldungen aufkamen, habe ich die Lage und die Sorge vor einem Totalverbot ausführlich im Video eingeordnet:
Zum YouTube-Video: „Die LEGALE LSD SITUATION ist ein Fiebertraum“ →
Warum das Thema 2026 wieder relevant ist
Im August 2026 kündigte der Drogenbeauftragte Hendrik Streeck in einem Social-Media-Post eine „Catch-all-Regel“ an. Der Post bleibt jedoch vage: Einen veröffentlichten Gesetzentwurf, der erklärt, welche Stoffe und welche Voraussetzungen konkret erfasst würden, gibt es bislang nicht.
Die neue Debatte ist deshalb nicht automatisch eine Wiederholung des Vorschlags von 2025. Sie berührt aber dieselbe Grundfrage: Wie früh darf der Staat bei möglichen Vorläuferstoffen oder künftigen Varianten eingreifen, ohne die Grenze zur zu unbestimmten Pauschalregel zu überschreiten?
Für den aktuellen Rechtsstand
Dieser Beitrag bleibt bewusst ein Rückblick auf die Totalverbots-Debatte. Den aktuellen Überblick findest du im Hauptguide zu legalem LSD sowie in der Seite „LSD-Derivate in Deutschland: die aktuelle Rechtslage“.

























