Heute beschlossen: Das Ende von 1S-LSD, NB-DMT und legalem MDMA – aber wie lange kannst du noch kaufen?

endgueltigverbotenheute

Heute, am 26. September 2025 wird im Bundesrat eines der strengsten Drogenverbotsgesetze der letzten Jahre beschlossen. Betroffen sind gleich mehrere Substanzen, die in den letzten Jahren als legale Alternativen bekannt wurden:

  • 1S-LSD (legales LSD)

  • NB-DMT (legales DMT)

  • 3,4-ETMc (legales MDMA)

  • Deschloretizolam
  • sowie weitere weniger prominente Research Chemicals.

Damit geht eine Ära endgültig zu Ende, die viele Nutzer als das „letzte legale Schlupfloch“ im Bereich LSD-Derivate betrachtet haben.


Wann tritt das Verbot in Kraft?

Laut Bundesrat Tagesordnung TOP 29 wird die Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) erst drei Monate nach Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Das bedeutet rein rechtlich: Heute beschlossen heißt nicht automatisch morgen verboten.

In der Vergangenheit hat die Veröffentlichung im Bundesanzeiger oft noch einige Wochen gedauert. Wer sich erinnert: Auch bei früheren LSD-Verboten wie 1P-LSD oder 1V-LSD lagen zwischen Beschluss und tatsächlichem Inkrafttreten noch mehrere Wochen.


Realität in den Shops: Warum es schneller gehen wird

Trotzdem solltest du dich nicht zu früh freuen. Denn auch wenn das Gesetz erst später wirksam wird, bedeutet das nicht, dass du die Substanzen noch drei Monate lang im Handel findest.

  • Produktion eingestellt: Hersteller hören in dem Moment auf zu produzieren, in dem klar ist, dass ein Stoff verboten wird.

  • Restbestände knapp: Bereits jetzt (26. September) berichten viele Shops, dass 3,4-ETMc, das als legales MDMA bekannt wurde, fast komplett ausverkauft ist.

  • 1S-LSD und NB-DMT werden zwar noch gehandelt, aber auch hier ist absehbar, dass die Lagerbestände innerhalb weniger Tage aufgebraucht sind.


Was bedeutet das für Konsumenten?

Die gute Nachricht: Besitz bleibt auch nach Inkrafttreten legal, solange es nicht um Handel oder Herstellung geht. Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz stellt explizit klar, dass der reine Besitz nicht strafbar ist.

Das Risiko liegt also weniger beim Besitz, sondern vielmehr darin, überhaupt noch an Ware zu kommen, bevor alles vergriffen ist.


Einschätzungen und Spekulationen

Einige Stimmen gehen davon aus, dass die Politik diesmal besonders schnell handeln könnte, damit das Gesetz zeitnah in Kraft tritt. Offiziell möglich ist das – praktisch hängt es aber vom Tempo der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ab.

Realistisch ist also:

  • Rechtlich: mehrere Wochen Übergangszeit.

  • Praktisch: nur noch wenige Tage, bis die Shops ausverkauft sind.


Mehr Hintergründe in meinen Videos

Ich habe auf meinen Kanälen ausführlich über das Thema gesprochen.
Im YouTube-Short gehe ich auf die Hintergründe des Gesetzes ein.
Auf Instagram habe ich das Thema nochmal visuell aufgearbeitet.
Und auch auf X findest du meine Einschätzungen und Diskussionen mit der Community.


Fazit

Heute, am 26. September, wurde das strengste Drogenverbotsgesetz der letzten Jahre beschlossen. Auch wenn es juristisch gesehen erst in einigen Monaten in Kraft tritt, solltest du nicht davon ausgehen, dass du bis dahin noch 1S-LSD, NB-DMT oder 3,4-ETMc kaufen kannst.

Vor allem legales MDMA (3,4-ETMc) ist jetzt schon nahezu vergriffen. Wer also noch etwas möchte, hat wahrscheinlich nur noch ein Zeitfenster von wenigen Tagen.

👉 Aktuell findest du die Substanzen noch bei uns im Shop: 1S-LSD kaufen