Heute, am 26. September, war es soweit: Der Bundesrat hat das strengste Drogenverbotsgesetz der letzten Jahre beschlossen. Damit ist jetzt auch offiziell klar: 1S-LSD, NB-DMT und 3,4-ETMc (bekannt als legales MDMA) werden verboten.
Und trotzdem: Wer sich die Sitzung angeschaut hat, wird genauso sprachlos sein wie ich.
👉 Hier könnt ihr euch das Video der Abstimmung ansehen.
Der Redner sprach minutenlang über Lachgas – aber den LSD-Teil hat er kein einziges Mal erwähnt. Das heißt im Klartext: Viele der Leute, die heute für dieses Gesetz gestimmt haben, wissen gar nicht, was sie da eigentlich beschlossen haben.
Falls ihr nicht den ganzen Artikel lesen wollt, habe ich den Inhalt auch nochmal hier in Forme eines YouTube-Videos oder auch hier als X-Video.
Warum ich das absurd finde
Ich finde es völlig absurd, dass in einem Gesetz, das das Ende von legalem LSD in Deutschland bedeutet, ausgerechnet dieser Punkt in der Debatte nicht vorkommt.
Stattdessen ging es nur um Lachgas – auch ein Teil dieser Gesetzesänderung, klar, aber eben nicht der eigentliche Hammer.
Gespräche aus der Branche – was jetzt passiert
Direkt nach der Abstimmung habe ich mit Leuten aus der Branche gesprochen, wie sie die Lage einschätzen.
Ein Händler meinte, er sei sich nicht sicher, ob die im Gesetzestext genannten drei Monate Übergangsfrist wirklich für alle Teile gelten oder vielleicht nur für den Lachgas-Part. Seine Spekulation: Es könnte sein, dass das LSD-Verbot schon nach ein paar Tagen kommt.
Mein Geschäftspartner im Open Mind Market meinte ganz klar: Wir haben sowieso nur noch Lagerbestand für maximal zwei Wochen. Danach ist Schluss – egal, ob das Gesetz offiziell schon greift oder nicht.
Der größte legale LSD-Shop in Deutschland ist sogar schon seit gestern komplett ausverkauft – und auch andere Shops melden, dass die Nachfrage die letzten Tage massiv angezogen hat.
3,4-ETMc, das als legales MDMA bekannt ist, ist schon fast überall leer und nur noch vereinzelt zu finden.
Das heißt: Auch wenn das Gesetz laut Entwurf erst drei Monate nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft tritt, ist das für Konsumenten reine Theorie. Der Markt dreht sich schon jetzt ab.
Was im Gesetz wirklich drinsteht
Zur Erinnerung: In TOP 29 der heutigen Sitzung wurde beschlossen, das NpSG auszuweiten. Betroffen sind:
sowie weitere weniger bekannte Research Chemicals.
Außerdem explizit geregelt:
Lachgas (Distickstoffmonoxid) – künftig reguliert ab 8 g Füllmenge.
GBL und 1,4-Butandiol (BDO) – streng reguliert, sobald sie in hoher Reinheit oder Konzentration vorliegen.
Im Gesetz steht: Das Ganze tritt drei Monate nach Verkündung in Kraft. Aber wie gesagt: In der Realität ist es egal, was auf dem Papier steht, wenn die Shops schon längst leer sind.
Besitz bleibt legal – Handel nicht
Wichtig zu wissen: Der Besitz bleibt auch nach dem Inkrafttreten legal, solange es nicht um Handel oder Herstellung geht. Das NpSG kriminalisiert in erster Linie Produzenten und Verkäufer.
Aber was bringt dir das, wenn du gar nichts mehr bekommst, weil niemand mehr produziert?
Fazit: Die Uhr tickt schneller, als das Gesetz vorgibt
Heute hat der Bundesrat das Ende von legalem LSD in Deutschland beschlossen – und die meisten, die abgestimmt haben, haben es wahrscheinlich nicht einmal verstanden.
Offiziell tritt das Verbot erst in einigen Monaten in Kraft.
In Wirklichkeit aber sind 3,4-ETMc schon fast komplett ausverkauft, große Shops sind leer und unser eigener Lagerbestand reicht vielleicht noch zwei Wochen.
Und ganz besonders brisant: LSD ist bei einzelnen Shops – darunter auch beim größten Anbieter – bereits vollständig vergriffen.
👉 Wer also noch etwas möchte, sollte sich nicht von den „drei Monaten“ täuschen lassen – so viel Zeit gibt es in der Realität nicht.
FAQ zum LSD-Verbot (Stand 26. September 2025)
Ist der Besitz von 1S-LSD nach dem Verbot strafbar?
Nein. Wie bei früheren NpSG-Verbotswellen ist nur Handel, Herstellung und Abgabe strafbar. Der reine Besitz bleibt erlaubt, allerdings kann die Polizei Substanzen beschlagnahmen, wenn sie dich damit erwischt.
Wann tritt das Gesetz wirklich in Kraft?
Formal drei Monate nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Praktisch jedoch wird es schon in den nächsten Tagen/Wochen unmöglich sein, an 1S-LSD, NB-DMT oder 3,4-ETMc zu kommen, weil Shops ausverkauft sind.
Kann man jetzt noch 1S-LSD kaufen?
Ja, vereinzelt. Manche Shops – darunter sogar der größte legale Anbieter – sind bereits komplett leer. Andere haben nur noch kleine Restbestände.
Warum reden alle nur über Lachgas, wenn auch LSD verboten wird?
Weil Lachgas in den letzten Jahren medial stark im Fokus stand (Partys, Jugendliche, K.O.-Gefahr). Dass gleichzeitig die Ära der legalen LSD-Derivate endet, wurde in der öffentlichen Debatte kaum erwähnt.