Intro: Von der Panik zur Entwarnung
Noch vor wenigen Tagen habe ich in meinem Video fast schon den Abgesang auf legales LSD gehalten. Ich sprach von der „traurigsten Nachricht überhaupt“ und davon, dass jetzt wohl zum ersten Mal wirklich das endgültige Aus bevorsteht.
„Die Ära von legalem LSD scheint endgültig vorbei zu sein.“ – so habe ich es damals formuliert.
Warum? Weil der Bundesrat eine Regelung forderte, die nicht nur 1S-LSD, sondern gleich das gesamte LSD-Grundgerüst (Δ9,10-Ergolen) verbietet. Damit wären automatisch auch alle zukünftigen Varianten erfasst worden – ein Totalverbot, das jede legale Weiterentwicklung unmöglich gemacht hätte.
Doch am 1. Oktober 2025 kam die überraschende Wende: Die Bundesregierung hat diese Generalklausel abgelehnt.
Timeline: Mein Weg von Panik zu Klarheit
September 2025 – Alle Zeichen stehen auf Sturm. Shops melden Ausverkauf, Panik macht sich breit. In meinem Video sage ich: „Das war’s, es wird nie wieder legales LSD geben.“
26. September 2025 – Der Bundesrat stimmt über das Paket ab, aber es wird im Plenum nur über Lachgas und K.O.-Tropfen geredet, nicht über LSD.
1. Oktober 2025 – Veröffentlichung der Bundestagsdrucksache 21/1927. Dort steht schwarz auf weiß: Die Bundesregierung lehnt das Totalverbot aller LSD-Nachfolger ab. Stattdessen setzt sie auf gezielte Erweiterungen.
Das bedeutet: Legales LSD ist noch nicht komplett Geschichte.
Was bleibt verboten? (Referentenentwurf Juni 2025)
Die Bundesregierung hat ihre Linie in einem zweiten Dokument festgehalten: dem Referentenentwurf vom 17. Juni 2025.
Darin steht, welche Stoffgruppen wirklich betroffen sind:
Zuranolon – neu in Anlage III BtMG (abgabepflichtig, außer ≤50 mg in Arzneiformen).
Phenethylamine – neue Substitutionsmuster werden einbezogen.
Synthetische Cannabinoide (Cannabimimetika) – auch mit Silizium-Varianten.
Benzodiazepin-Abkömmlinge – u. a. Loprazolam-, Ketazolam-, Oxazolam-Analoga.
Arylcyclohexyl(methyl)amine – ketaminartige Verbindungen.
Tryptamine – darunter Indol-3-alkylamine.
Δ9,10-Ergolen (Lysergamide, LSD-ähnliche Substanzen) – hier wird „Silizium“ ergänzt, damit 1S-LSD erfasst wird.
Benzimidazol-Abkömmlinge – neue Strukturen.
Diphenylpropan-Amine – neue Vertreter.
👉 Damit ist klar: 1S-LSD selbst wird verboten. Der Besitz bleibt aber laut NpSG weiterhin straffrei, sofern kein Handel oder Herstellen vorliegt.
Das Positive: Kein Totalverbot aller LSD-Nachfolger
Und genau hier liegt die gute Nachricht: Die große Angst, dass es ein „Für immer“-Aus gibt, hat sich nicht bewahrheitet. Die Bundesregierung hat die Totalregelung abgelehnt, weil sie juristisch zu unbestimmt wäre.
Das heißt:
1S-LSD kaufen wird bald nicht mehr möglich sein.
Aber: neue Derivate könnten in Zukunft wieder auftauchen. Ein Totalverbot aller denkbaren Varianten gibt es nicht.
Prognose: Was kommt als Nächstes?
Wann tritt das Verbot in Kraft? – Erst mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger, was einige Wochen dauern kann. Shops werden vermutlich schon vorher ausverkauft sein.
Gibt es neue legale LSD-Derivate? – Möglich, aber nicht garantiert. Die Chemie bleibt kreativ, das NpSG zieht nach – ein Katz-und-Maus-Spiel.
Was bedeutet das für Konsumenten? – Besitz bleibt erlaubt, Handel wird strafbar. Wer also Vorräte hat, begeht keine Straftat, solange er sie nicht verkauft.
FAQ zu 1S-LSD und dem Verbot
Ist 1S-LSD in Deutschland noch legal?
Ja, Stand Oktober 2025 ist es noch legal. Mit der neuen Verordnung wird es jedoch verboten.
Wann tritt das Verbot in Kraft?
Sobald die Verordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Das kann Wochen dauern, theoretisch aber auch sehr schnell gehen.
Kann ich 1S-LSD besitzen?
Ja. Besitz bleibt laut NpSG straffrei, solange es nicht um Handel oder Herstellung geht.
Gibt es bald neue legale LSD-Derivate?
Ein Totalverbot aller Derivate wurde abgelehnt – also theoretisch ja. Ob und wann ein Nachfolger kommt, ist offen.
Welche Substanzen außer 1S-LSD sind betroffen?
Unter anderem Zuranolon, neue Phenethylamine, synthetische Cannabinoide, Benzodiazepin-Analoga und Arylcyclohexylamine.
Hoffnung trotz Verbot
Die Schlagzeile ist klar: 1S-LSD wird bald verboten. Aber: Die totale Zerstörung aller künftigen Varianten ist nicht beschlossen worden. Das ist ein kleiner, aber entscheidender Unterschied – und für alle, die sich mit Psychedelika beschäftigen, ein Hoffnungsschimmer.
👉 Lies hier die Originaldokumente:
👉 Und hier mein Video mit meiner ursprünglichen Einschätzung: YouTube-Link
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