Cannabis-Schwarzmarkt: Beweisen mehr Sicherstellungen Wachstum?

Cannabisblüten in einem transparenten Beutel auf einem Tisch mit blauem Polizeilicht – KI-Symbolbild zum Cannabis-Schwarzmarkt.
Simon Ruane, OpenMind Autor und Aufklärer
Geschrieben von

Simon Ruane

YouTuber · Aufklärer · 500.000+ Abonnenten

Inhaltlicher Kopf hinter OpenMind. Bekannt aus ZDF 13 Fragen, VICE, funk und Stern. Sachliche Aufklärung zu psychoaktiven Substanzen, Pflanzenheilkunde und bewusstem Konsum – im Sinne von Harm Reduction.

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Stand: 22.09.2026

Beitragsbild: KI-generiertes Symbolbild, keine Aufnahme einer tatsächlichen Sicherstellung.

Mehr beschlagnahmtes Cannabis beweist für sich genommen keinen wachsenden Schwarzmarkt. Die Polizei kann größere Mengen finden, weil sich Lieferwege verändern, einzelne große Sendungen auffallen oder Kontrollen erfolgreicher werden. Gleichzeitig sind die Funde ein ernstes Signal für weiterhin aktive illegale Lieferketten. Beides gehört zur Einordnung.

Die neue Debatte entstand nach der Vorstellung der Bundeslagebilder am 15. September 2026. Die amtliche Mitteilung nennt eine starke Zunahme der Marihuana-Sicherstellungen. Der Deutsche Hanfverband widersprach am 17. September der daraus abgeleiteten Wachstumsthese. Die entscheidende Frage lautet: Reden wir über eingeführte Ware, entdeckte Straftaten oder tatsächlich in Deutschland konsumiertes Schwarzmarkt-Cannabis? Das sind verschiedene Größen. (Behördenmeldung, DHV-Einordnung)

Welche Cannabis-Zahlen meldet das BKA für 2025?

Das Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität 2025 nennt 63,8 Tonnen sichergestelltes Marihuana, nach rund 19,4 Tonnen im Vorjahr. Bei Haschisch lag die Menge mit 5,1 Tonnen ungefähr auf dem Niveau von 2024 mit 5 Tonnen. Hinzu kamen 567 entdeckte Cannabis-Plantagen mit Kapazitäten ab 20 Pflanzen; 2024 waren es 366.

Diese Angaben beziehen sich auf unterschiedliche Einheiten: Tonnen Material einerseits, Anzahl entdeckter Anlagen andererseits. Aus der Plantagenzahl lässt sich ohne Erträge, Laufzeiten und Entdeckungswahrscheinlichkeit keine nationale Produktionsmenge berechnen. Auch die Größenklassen der Anlagen unterscheiden sich. (BKA, S. 18–19)

BeobachtungWas daraus noch nicht folgt
Mehr Marihuana sichergestelltDer deutsche Schwarzmarkt ist im selben Verhältnis gewachsen.
Mehr Plantagen entdecktDie gesamte illegale Produktion ist entsprechend gestiegen.
Eine andere Hauptbezugsquelle genanntDerselbe Anteil der konsumierten Gramm stammt von dort.
Mehr medizinische Blüten importiertDieselbe Menge wurde bereits an Patienten abgegeben.

Die Tabelle zeigt die jeweilige Messgrenze. Sie erklärt weder die Funde weg noch entscheidet sie allein darüber, ob die Teillegalisierung erfolgreich ist.

Warum misst eine Sicherstellung nicht die gesamte Marktgröße?

Das BKA bezeichnet Rauschgiftkriminalität als Kontrollkriminalität: Viele Fälle werden erst durch Ermittlungen und Kontrollen bekannt. Außerdem markiert es wegen der Gesetzesänderung im April 2024 statistische Brüche. Ein Vergleich der Gesamtzahlen vor und nach der Reform ist deshalb kein sauberer Maßstab für die Entwicklung des illegalen Handels. (BKA, S. 5–6)

Zur Veranschaulichung: Eine große entdeckte Lieferung kann die Jahresmenge stärker verändern als zahlreiche kleine Funde. Das ist eine methodische Erklärung, kein behaupteter Einzelfall aus dem Bericht. Um Marktgröße zu schätzen, müsste zusätzlich bekannt sein, wie viel unentdeckt bleibt, wo die Ware verkauft werden sollte und welche Mengen tatsächlich konsumiert werden.

Ebenso wenig beweist eine geringere Zahl von Cannabisdelikten automatisch einen geschrumpften Markt. Wenn bestimmte Handlungen nicht mehr strafbar sind, können sie aus der Kriminalstatistik verschwinden, obwohl sich das Verhalten der Menschen nicht verändert hat. Ein Teil einer statistischen Veränderung kann also rechtlich entstehen.

Was sagt EKOCAN über legale und illegale Bezugsquellen?

Der zweite EKOCAN-Zwischenbericht vom 1. April 2026 sieht Hinweise auf eine teilweise Verdrängung des Schwarzmarktes. In der DEBRA-Auswertung stieg der Anteil der Befragten, die Eigenanbau als Hauptquelle nannten, von 5,4 Prozent im ersten Halbjahr 2024 auf 21,4 Prozent im zweiten Halbjahr 2025. Das sind ungewichtete Befragungsanteile, keine Marktanteile nach Gewicht. (EKOCAN, S. 57–58)

Besonders wichtig: Ab 2025 kam die Antwortmöglichkeit eines bekannten Dealers hinzu. Dadurch konnte Cannabis, das zuvor unter sozialen Kontakten eingeordnet wurde, statistisch in die Schwarzmarkt-Kategorie wechseln. Der Bericht warnt deshalb vor einem einfachen Vergleich dieser Kategorien über die Änderung hinweg. Die Stichprobe pro Halbjahr umfasste 112 bis 255 Erwachsene zwischen 18 und 64 Jahren; im letzten Halbjahr waren es 145.

Die Universität Tübingen beschreibt die Gesamtbilanz entsprechend als Zwischenstand mit Fortschritten und Problemen. Sie verweist unter anderem auf Schwierigkeiten bei Anbauvereinigungen, medizinischem Cannabis und der Strafverfolgung. Eine erkennbare Verschiebung bei Bezugsquellen beantwortet diese anderen Fragen nicht automatisch. (Universität Tübingen)

Ist Cannabis von Freunden automatisch eine legale Quelle?

Nein. Eine vertraute Person sagt zunächst nur etwas über den Kontakt aus. Sie ist kein Herkunftsnachweis und keine rechtliche Freigabe. Cannabis aus privatem Eigenanbau darf nach § 9 Absatz 2 KCanG nicht an Dritte weitergegeben werden. Dass die ursprüngliche Erzeugung erlaubt war, macht die nächste Weitergabe also nicht automatisch erlaubt. (§ 9 KCanG)

Das ist bei Aussagen über den Schwarzmarkt entscheidend: Die Kategorien „selbst angebaut“, „von Freunden bekommen“ und „bei einem Dealer gekauft“ beschreiben verschiedene Vorgänge. Ob Geld fließt, beantwortet nicht sämtliche Rechtsfragen. Wer eine Befragung liest, sollte deshalb nachsehen, welche Antworten zusammengefasst wurden.

Der private Eigenanbau und der gemeinschaftliche, nicht gewerbliche Anbau in erlaubten Anbauvereinigungen gehören zum gesetzlichen Modell. Daraus folgt keine allgemeine Erlaubnis für einen kommerziellen Freizeitmarkt. Das Bundesgesundheitsministerium erklärt die unterschiedlichen Voraussetzungen in seinen FAQ zum Cannabisgesetz.

Warum sind Apothekenimporte kein direkter Schwarzmarkt-Abzug?

Die BfArM-Statistik erfasst eingeführte Cannabisblüten zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken. Sie beschreibt damit einen Warenfluss über die Grenze. Eine Einfuhr ist noch keine Abgabe, kein Konsumereignis und keine Messung dessen, was eine Person andernfalls illegal gekauft hätte. (BfArM: Ein- und Ausfuhren)

Für eine belastbare Verdrängungsrechnung wären weitere Angaben nötig: Lagerbestände, Abgaben, Ausfuhren, tatsächlicher Bedarf und vorherige Bezugswege. Der naheliegende Gedanke „mehr legale Versorgung kann illegale Nachfrage ersetzen“ ist deshalb von einer konkreten Gramm-für-Gramm-Bilanz zu trennen.

Ich habe in einem älteren, unterstützten Open-Mind-Video selbst einen damaligen Online-Apothekenprozess dokumentiert. Dabei fiel mir auf, wie anders dieser Zugang gegenüber dem politisch diskutierten Eigenanbau und den Clubs organisiert war. Das ist ein persönliches Beispiel für unterschiedliche Zugangswege, keine repräsentative Marktmessung. Die damaligen Abläufe und Rechtsaussagen sind keine verlässliche Auskunft für heute. (Video und historischer Kontext)

Können Schwarzmarktverdrängung und große Funde gleichzeitig vorkommen?

Ja. EKOCAN unterscheidet zwischen dem Bezug für den Konsum in Deutschland und illegalem Handel in oder über Deutschland. Die Autoren diskutieren veränderte Lieferstrukturen, Kontrollen und eine mögliche Transitrolle. Diese Erklärungen sind keine vollständig vermessene Aufteilung der Ursachen. (EKOCAN, S. 53–55)

Die redaktionelle Schlussfolgerung ist deshalb enger als ein politischer Siegesspruch: Mehr Sicherstellungen widerlegen eine teilweise Verdrängung nicht automatisch. Umgekehrt macht eine Verschiebung zu legalen Quellen große illegale Lieferketten nicht bedeutungslos. Nationale Nachfrage, internationale Lieferwege und Polizeiergebnisse sollten gemeinsam betrachtet werden.

Auch die kategorische Gegenbehauptung, ein Wachstum sei unmöglich, verlangt mehr Gewissheit über Gesamtbedarf und Mengen, als einzelne Befragungen liefern. Der DHV vertritt hier eine Position als Interessenverband. Seine Kritik am Schluss von Sicherstellungen auf Marktgröße lässt sich prüfen, ohne jede weitergehende Aussage zu übernehmen.

Was würde ich an der Regulierung messen?

Ich befürworte die vollständige Legalisierung und verbindliche Regulierung aller Drogen. Bei Cannabis würde ich den Erfolg daran messen, ob weniger Menschen auf unkontrollierte Ware angewiesen sind und ob Risiken, problematischer Konsum und Versorgungslücken zurückgehen. Dafür braucht es überprüfbare Inhaltsstoffe, nachvollziehbare Wirkstoffangaben, Jugendschutz und Rückverfolgbarkeit.

Meine Haltung ersetzt keine Daten. Wenn eine Regel Probleme verursacht, gehört sie verbessert. Eine Statistik sollte aber auch nicht danach bewertet werden, ob sie gerade zur eigenen politischen Position passt. Mich überzeugt eine klar benannte Datenlücke mehr als eine präzise klingende Zahl, die etwas anderes misst.

Zur sachlichen Trennung gehört auch der Shopkontext: Die Open-Mind-Kategorie Cannabis-Samen behandelt Saatgut, nicht die Abgabe von konsumfertigem THC-Cannabis. Einen Überblick über die unterschiedlichen Themen bietet unser Cannabis- und Cannabinoid-Wissen.

Welche Fragen bleiben zum Cannabis-Schwarzmarkt offen?

Die höhere Sicherstellungsmenge allein belegt das nicht. Dafür braucht es zusätzliche Informationen über Nachfrage, Bezugsquellen und nicht entdeckte Mengen. Die verfügbaren Indikatoren beantworten jeweils nur einen Teil dieser Frage.

Nein, so lässt sich die BKA-Angabe nicht lesen. Sie betrifft sichergestelltes Marihuana. Ein entsprechender Wachstumsfaktor für den gesamten Markt wurde damit nicht gemessen.

Ein Anteil von Personen mit einer bestimmten Hauptquelle ist kein Anteil aller konsumierten Gramm. Menschen können unterschiedliche Mengen konsumieren und mehrere Quellen nutzen.

§ 9 Absatz 2 KCanG untersagt die Weitergabe an Dritte. Der fehlende Kaufpreis macht eine Weitergabe aus privatem Eigenanbau nicht automatisch zulässig.

Nicht eins zu eins. Einfuhr, Lagerung, Abgabe und Konsum sind unterschiedliche Schritte. Zusätzlich müsste bekannt sein, welcher illegale Bezug durch die medizinische Versorgung ersetzt wurde.

Nein. Marktgröße und individuelles Gesundheitsrisiko sind unterschiedliche Fragen. Eine politische Bewertung oder legale Herkunft ersetzt keine medizinische Beurteilung.

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