Legales LSD: Was die neue Catch-all-Regel jetzt bedeuten könnte

Hendrik Streeck vor einem Dokument zum Thema Catch-all-Regel und LSD-Verbot
Simon Ruane, OpenMind Autor und Aufklärer
Geschrieben von

Simon Ruane

YouTuber · Aufklärer · 500.000+ Abonnenten

Inhaltlicher Kopf hinter OpenMind. Bekannt aus ZDF 13 Fragen, VICE, funk und Stern. Sachliche Aufklärung zu psychoaktiven Substanzen, Pflanzenheilkunde und bewusstem Konsum – im Sinne von Harm Reduction.

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Ein Instagram-Post von Hendrik Streeck sorgt gerade für Fragen: Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung kündigt darin eine „Catch-all-Regel“ an. Zusammen mit dem Hinweis auf „legales LSD an Automaten“ klingt das nach einem neuen, umfassenden Vorgehen gegen LSD-Derivate. Aber was ist damit tatsächlich gemeint – und ist ein neues Verbot schon beschlossen?

Zusammenfassung des Instagram-Posts von Hendrik Streeck: Legales LSD an Automaten und Catch-all-Regel
Die zentralen Aussagen aus Streecks Instagram-Post im Überblick. Originalbeitrag auf Instagram öffnen.

Die kurze Antwort: Nein, ein ausformulierter neuer Gesetzentwurf zu einer LSD-Catch-all-Regel ist öffentlich bislang nicht zu sehen. Der Post deutet politischen Handlungswillen an, lässt aber die entscheidenden rechtlichen Details offen.

Was Streeck in seinem Post ankündigt

Streeck verbindet zwei Themen: Erstens sollen Behörden früher gegen mögliche Ausgangsstoffe vorgehen können, bevor daraus gefährliche Drogen entstehen. Zweitens soll unter dem Schlagwort „Follow the money“ stärker gegen Gewinne aus organisiertem, illegalem Drogenhandel vorgegangen werden.

Das liest sich im Post wie ein Gesamtpaket. Juristisch sind es aber zwei unterschiedliche Baustellen: Eine Regel für Vorläuferstoffe hätte einen anderen Ansatz als eine Vermögensabschöpfung bei kriminellen Geschäften. Wer ein legales LSD-Derivat besitzt oder gekauft hat, wird dadurch nicht automatisch zum Ziel einer Vermögensabschöpfung.

Was mit „Ausgangsstoffen“ gemeint sein könnte

Mit Ausgangsstoffen sind sehr wahrscheinlich chemische Vorläuferstoffe gemeint. Das sind Substanzen, die noch keine fertige Droge sind, aber bei einer illegalen Herstellung verwendet werden können. Genau für solche nicht einzeln gelisteten Vorläufer kennt das europäische Recht bereits eine Catch-all-Logik: Behörden können bei konkreten Anhaltspunkten eingreifen, dass ein Stoff für eine unerlaubte Drogenproduktion bestimmt ist.

Das ist etwas anderes als ein pauschales Verbot jeder denkbaren künftigen LSD-Abwandlung. Ob Streeck genau diese bestehende Logik ausbauen, sie national konkretisieren oder etwas Neues schaffen will, beantwortet der Post nicht.

Warum die alte Debatte jetzt wieder wichtig ist

Im vergangenen Jahr ging es im Bundesrat um einen deutlich weiter gefassten Vorschlag: Künftige chemische Abwandlungen der LSD-Grundstruktur sollten möglichst umfassend erfasst werden. Die Bundesregierung übernahm diese Formulierung jedoch nicht. Ihre Begründung: Die Regelung wäre zu unbestimmt und würde damit gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot verstoßen.

Wichtig ist die genaue Formulierung: Es gab nach den öffentlich belegbaren Unterlagen kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eine LSD-Catch-all-Regel gekippt hätte. Der sehr weite Vorschlag wurde im Gesetzgebungsverfahren aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht übernommen. Stattdessen wurde das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz technisch und begrenzt erweitert.

Den damaligen Vorschlag, alle künftigen LSD-Varianten möglichst umfassend zu erfassen, habe ich im YouTube-Video „Die LEGALE LSD SITUATION ist ein Fiebertraum“ ausführlicher eingeordnet.

Versuchen sie jetzt einfach dasselbe noch einmal?

Nicht zwingend. Wenn die Ankündigung wirklich auf Vorläuferstoffe zielt, wäre die Konstruktion enger: Nicht „alles, was irgendwann wie LSD aussehen könnte“, sondern nicht gelistete Stoffe bei konkretem Bezug zu einer illegalen Herstellung. Gerade dieser konkrete Bezug wäre rechtlich entscheidend.

Allerdings bleibt offen, wie weit die neue Regel reichen soll, wer sie anwenden dürfte und welche Nachweise erforderlich wären. Solange kein Gesetzestext, Referentenentwurf oder konkreter Kabinettsbeschluss vorliegt, wäre es zu früh, von einem beschlossenen Komplettverbot für legales LSD zu sprechen.

Warum steht „Follow the money“ im selben Post?

Der zweite Teil des Posts richtet sich nicht gegen rechtlich unklare LSD-Derivate, sondern gegen Profite aus bereits illegalem Handel und organisierter Kriminalität. Die politische Erzählung ist: am Anfang bei möglichen Produktionswegen ansetzen, am Ende Gewinne abschöpfen.

Auch die Aussage zu Vermögen über 100.000 Euro muss man vorsichtig lesen. Aus den bekannten Entwurfsunterlagen folgt nicht, dass jede Person mit Vermögen oberhalb dieser Summe pauschal dessen legale Herkunft beweisen muss. Es geht um bedeutsame Vermögenswerte im Kontext von Ermittlungen und möglicher Abschöpfung. Welche Voraussetzungen am Ende gelten würden, hängt vom konkreten Gesetzestext ab.

Was bedeutet das für die Rechtslage bei legalem LSD?

Der aktuelle Post ändert die Rechtslage nicht. Er ist eine politische Ankündigung und kein Gesetz. Entscheidend bleibt, welche Stoffe im NpSG konkret erfasst sind und ob ein neuer Entwurf veröffentlicht wird.

Die eigentliche offene Frage lautet deshalb nicht nur, ob es eine Catch-all-Regel geben soll, sondern wie sie so präzise formuliert werden kann, dass sie nicht erneut an verfassungsrechtlichen Grenzen scheitert. Sobald es dazu einen belastbaren Entwurf gibt, lässt sich seriös beurteilen, ob er nur Vorläuferstoffe betrifft oder den Markt legaler LSD-Derivate deutlich weiter beschneidet.

Mein Fazit

Streecks Post ist ein deutliches politisches Signal gegen die fortlaufende Abfolge neuer LSD-Derivate. Ein beschlossenes neues Komplettverbot ist er aber nicht. Der Post vermischt die Frage möglicher Vorläuferstoffe mit der Abschöpfung krimineller Gewinne – zwei Themen, die politisch zusammenpassen, rechtlich aber getrennt betrachtet werden müssen.

Nein. Öffentlich liegt bislang kein konkreter Gesetzestext vor, der die im Post angekündigte Regel für LSD oder dessen Vorläufer verbindlich ausgestaltet.
Nach den öffentlich belegbaren Unterlagen nicht. Die Bundesregierung übernahm einen sehr weit gefassten Bundesratsvorschlag wegen verfassungsrechtlicher Bestimmtheitsbedenken nicht.
Gemeint sind wahrscheinlich chemische Vorläuferstoffe, die selbst keine fertige Droge sind, aber bei einer illegalen Herstellung eingesetzt werden könnten.
Nein. Der Teil zielt auf Gewinne aus bereits illegalem Handel und organisierter Kriminalität. Der Post stellt beides als gemeinsames politisches Paket dar.

Quellen und weiterführende Informationen

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