Stand: 14. Juli 2026
74 Tage Gefängnis wegen 0,9 Gramm CBD-Blüten: So wird der Fall der deutschen Personal Trainerin und Content Creatorin Maja Leonie seit ihrem Interview bei Alicia Joe zusammengefasst. Lokale Gerichtsberichte nennen dagegen 31 Gramm eines „mit Cannabis vermischten Tabaks“. Das klingt zunächst nach einem massiven Mengenwiderspruch – ist aber wahrscheinlich keiner: Maja beschreibt 0,9 Gramm CBD-Blüten und eine fast volle Packung mit ungefähr 30 Gramm normalem Tabak in derselben Tasche. Zusammengerechnet sind das ziemlich genau die später genannten 31 Gramm.
Der harte Kern der Geschichte bleibt: Maja wurde am Flughafen Ercan festgenommen, saß wochenlang in Untersuchungshaft und verbrachte nach eigener Aussage insgesamt 74 Tage in Haft. Ohne Laborbericht und Urteilsakte lässt sich nicht unabhängig beweisen, was genau analysiert und wie gewogen wurde. Die öffentlich verwendete Formulierung „Gemisch“ passt jedoch deutlich besser zu Majas Erklärung, als die bisherige Gegenüberstellung von 0,9 und 31 Gramm vermuten ließ.
Kurzantwort: Maja sagt, in ihrer Tasche seien 0,9 Gramm vergessene CBD-Blüten und knapp 30 Gramm normaler Tabak gewesen. Lokale Medien berichten unter Berufung auf Polizei und Gericht von 31 Gramm Tabak-Cannabis-Gemisch. Die naheliegende Erklärung lautet daher: CBD und Tabak wurden zusammen als Gesamtgemisch gewogen oder behandelt. Das wird durch die öffentlich zugänglichen Formulierungen gestützt, ist ohne Laborbericht und Urteilsakte aber nicht abschließend beweisbar.
Wer ist Maja Leonie?

Maja Leonie Dolezych ist eine deutsche Personal Trainerin aus Berlin, die auf Social Media Einblicke in Sport und Reisen teilt. Ihr öffentliches Instagram-Profil ist unter @majaaleonie zu finden. Bekannt wurde ihr Fall im deutschsprachigen Raum vor allem durch das ausführliche Interview auf dem YouTube-Kanal von Alicia Joe: „Inside Zypern Knast: Wie ein winziger Fehler Majas Leben veränderte“.
Im Interview erzählt Maja nicht nur von der Festnahme, sondern auch von den ersten Nächten in einer Polizeizelle, wiederholten Gerichtsterminen, Verständigungsproblemen und dem Alltag im Frauengefängnis. Diese persönlichen Schilderungen können wir nicht unabhängig überprüfen. Sie machen aber nachvollziehbar, wie massiv ein vermeintlich kleiner Fehler ein Leben für Wochen aus der Bahn werfen kann.
Was am Flughafen Ercan passiert sein soll
Nach Majas Darstellung hatte sie zuvor einige Zeit im Süden der geteilten Insel gelebt. Für einen Flug sei sie über die Grüne Linie in den Nordteil gefahren und zum Flughafen Ercan gereist. Dort habe ein Spürhund auf ihre kleine Tasche reagiert.
In einem Seitenfach sei eine alte Tüte mit 0,9 Gramm CBD-Blüten gewesen, die sie nach einer Fahrradtour in den USA vergessen habe. Zusätzlich habe sie fast 30 Gramm normalen American-Spirit-Tabak, Ibuprofen und Schlaftabletten dabeigehabt. Sie sagt, die Behörden hätten die CBD-Blüten als Cannabis und später auch ihren Tabak als Cannabisgemisch behandelt.
Die erste lokale Meldung von Kıbrıs Manşet vom 31. Oktober 2025 beschreibt den Vorgang anders. Danach habe der Drogenspürhund Pamir am 30. Oktober gegen 16 Uhr reagiert. Gefunden worden seien ungefähr zwei Gramm einer als Cannabis verdächtigten Substanz, ungefähr 30 Gramm Tabak mit einer als Cannabis verdächtigten Substanz sowie ein Grinder mit fünf zerbrochenen Tabletten, die ebenfalls zunächst als verdächtig galten. Die Stoffe sollten laut Polizei analysiert werden.
Schon hier beginnt die zentrale Unklarheit: Die Nachricht beschreibt den Verdacht zu Beginn der Ermittlungen, veröffentlicht aber kein Laborergebnis. Sie trennt jedoch ungefähr zwei Gramm verdächtiges Pflanzenmaterial von ungefähr 30 Gramm Tabak, der mit einer verdächtigen Substanz vermischt gewesen sein soll. Das ist wichtig, weil es erklärt, wie aus Majas 0,9 Gramm CBD und ihrem Tabak später eine Gesamtangabe von 31 Gramm geworden sein kann.
Wie aus 0,9 Gramm CBD plötzlich 31 Gramm wurden
| Quelle | Mengenangabe | Was daraus folgt |
|---|---|---|
| Maja im Interview | 0,9 g CBD-Blüten plus knapp 30 g American-Spirit-Tabak | zwei nach ihrer Darstellung getrennte Produkte in derselben Tasche |
| Erste lokale Polizeimeldung | ca. 2 g cannabisverdächtige Substanz plus ca. 30 g Tabak mit cannabisverdächtiger Substanz | schon die erste Meldung verbindet den Tabak mit dem Drogenverdacht |
| Spätere Urteilsberichte | 31 g „mit Cannabis vermischter Tabak“ | offenbar eine zusammengefasste Gesamtmenge statt 31 g reiner Cannabisblüten |
Die Rechnung ist auffällig: 0,9 Gramm plus ungefähr 30 Gramm ergeben ungefähr 31 Gramm. Auch Alicia Joe spricht im Interview ausdrücklich Majas Erklärung an, dass aus dem normalen Zigarettentabak ein „Cannabis-Mix“ gemacht worden sei. Die 31-Gramm-Angabe widerlegt Majas 0,9-Gramm-Angabe daher nicht automatisch. Sie kann gerade dadurch entstanden sein, dass Behörden Blüten und Tabak gemeinsam als Gemisch werteten.
Ist die Bezeichnung „Gemisch“ damit ein Eingeständnis, dass die Behörden beides selbst zusammengerechnet oder sogar physisch vermischt haben? Nicht zweifelsfrei. Sie ist aber eine indirekte Stütze für Majas Darstellung und kein sauberer Gegenbeweis. Mehrere nordzyprische Medien bringen zudem fast wortgleiche Angaben; das sind nicht mehrere unabhängige Laborprüfungen. Ein vollständiges Urteil, der Laborbericht und die Verteidigungsunterlagen waren bei unserer Recherche nicht öffentlich auffindbar.
Bei den Tabletten bleibt ebenfalls eine Beleglücke: Maja spricht von Ibuprofen und Schlaftabletten, die lokalen Berichte von fünf zerbrochenen Tabletten. Ihre chemische Identität wird in den auffindbaren Meldungen nicht genannt.
Die Chronologie: von der Kontrolle bis zum Urteil
- 30. Oktober 2025: Kontrolle und Festnahme am Flughafen Ercan. Laut lokaler Berichterstattung reagiert der Drogenspürhund Pamir auf Maja und ihr Gepäck.
- 31. Oktober: Ein Gericht ordnet zunächst drei weitere Tage Polizeigewahrsam an. Die verdächtigen Stoffe sollen analysiert werden.
- 7. November: Nach sieben Tagen in Polizeigewahrsam wird Maja laut späterer Urteilsberichterstattung zur Untersuchungshaft ins Gefängnis gebracht.
- 10. November: Kıbrıs Manşet berichtet, dass sie die Vorwürfe zu diesem Zeitpunkt nicht akzeptiert habe und für bis zu 20 Tage in Haft bleibe.
- 24. Dezember: Das Schwurgericht in Nord-Nikosia verhängt laut Gündem Kıbrıs drei Monate Haft. Das Gericht berücksichtigt dem Bericht zufolge, dass sie jung, nicht vorbestraft und bereits 54 Tage inhaftiert gewesen sei. In der Urteilsdarstellung heißt es außerdem, sie habe den Fall akzeptiert.
- Gesamtdauer: Maja selbst nennt im Interview 74 Tage. Dieses Ergebnis passt grundsätzlich zum zeitlichen Ablauf einer unter Anrechnung der Untersuchungshaft verbüßten Strafe. Ein öffentliches Dokument mit ihrem genauen Entlassungsdatum haben wir jedoch nicht gefunden.
Die oft verwendete Überschrift „sechs Monate Knast wegen CBD“ wäre nach diesen Quellen falsch. Öffentlich belegt ist ein Drei-Monats-Urteil; Maja berichtet von 74 tatsächlich verbrachten Tagen.
Was an Majas Schilderung wie Willkür wirkt
Der Fall besteht nicht nur aus der strittigen Gewichtsangabe. Im Interview beschreibt Maja einen Ablauf, bei dem Zusagen, Informationen und Konsequenzen immer wieder auseinandergefallen seien:
Am 31. Januar 2026 veröffentlichte Maja diese Darstellung auch in einem eigenen Instagram-Karussell. Der hier gezeigte Slide nennt 74 Tage Haft, acht Tage ohne Tageslicht sowie massive Sprach- und Kontaktbarrieren. Das dokumentiert ihre eigene öffentliche Schilderung; es ersetzt keinen Laborbericht und keine Gerichtsakte.

- Ein Anwalt habe ihr zunächst vermittelt, eine Laboranalyse werde die Sache aufklären und sie komme nach einer Nacht frei. Stattdessen sei sie weitere Tage festgehalten worden.
- Nach ihrer Aussage verbrachte sie die ersten acht Tage ohne Tageslicht und ohne richtiges Bett.
- Wiederholt habe es neue Gerichtstermine, Verschiebungen und wechselnde Angaben dazu gegeben, was als Nächstes passiere.
- Ein Anwalt sei zu einem Termin nicht erschienen und habe ausrichten lassen, sie müsse sich keine Sorgen machen und komme am nächsten Tag frei. Am Folgetag seien weitere 21 Tage Haft angeordnet worden.
- In den ersten Tagen habe niemand ihre Sprache gesprochen. Regeln und mögliche Strafen habe sie deshalb teilweise nicht verstanden.
- Telefonate und Unterstützung seien praktisch schwer zugänglich gewesen: Nach ihrer Darstellung brauchte sie unter anderem eine türkische Telefonnummer, Geld und Hilfe von Mitgefangenen oder ihrer Familie.
Maja berichtet außerdem, andere Gefangene hätten ihr von Korruption zwischen Polizei und Anwälten erzählt. Das ist eine schwere Anschuldigung, die wir nicht unabhängig belegen können. Seriös lässt sich aber festhalten: Ihre konkret geschilderten Erfahrungen – widersprüchliche Zusagen, Sprachbarrieren, wiederholte Haftverlängerungen und kaum nachvollziehbare Abläufe – erklären, warum sie das Verfahren als willkürlich erlebt hat.
Warum Nordzypern rechtlich nicht einfach „EU-Zypern“ ist
Der Fall ist ohne die Teilung Zyperns kaum zu verstehen. Die Republik Zypern ist Mitglied der Europäischen Union, kontrolliert aber den Nordteil der Insel nicht. Die selbst erklärte „Türkische Republik Nordzypern“ wird international nur von der Türkei anerkannt.
Nach der Europäischen Kommission ist das EU-Recht in den Gebieten, die nicht von der Regierung der Republik Zypern kontrolliert werden, gemäß Protokoll 10 ausgesetzt. Diese Gebiete liegen unter anderem außerhalb des Zoll- und Steuergebiets der EU sowie außerhalb des EU-Raums für Freiheit, Sicherheit und Recht.
Das bedeutet für Reisende: Aus der Legalität eines CBD-Produkts in Deutschland oder einem EU-Shop folgt nicht, dass dessen Einfuhr in den Nordteil erlaubt ist oder dass dortige Behörden es genauso einordnen. Auch eine Produktverpackung, ein niedriger THC-Wert oder ein deutsches Rezept ersetzen keine vorab bestätigte Einfuhrgenehmigung.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass der Besitz selbst kleinster Mengen von Drogen auf Zypern strafbar ist. Außerdem kann die deutsche Botschaft in Nikosia im Nordteil nur eingeschränkt konsularischen Schutz leisten. Für den Flughafen Ercan/Timbou nennt das Amt zusätzlich eine besondere politische und rechtliche Situation, weil er nicht vom internationalen ICAO-Regime erfasst wird.
Die nordzyprische Anti-Drogen-Kommission führt als Teil des örtlichen Rechtsrahmens ein Betäubungsmittelgesetz Nr. 4/1972. Ein nordzyprisches Amtsblatt bestätigt dieses Gesetz und spätere Ergänzungen der kontrollierten Stofflisten. Daraus lässt sich jedoch ohne die konkrete Stoffanalyse nicht ablesen, wie das im Fall gefundene Pflanzenmaterial rechtlich und chemisch bewertet wurde.
Ist CBD auf Zypern also illegal?
Eine pauschale Ja-Nein-Antwort ist gefährlich, weil drei Fragen auseinandergehalten werden müssen:
- Welcher Teil der Insel? Im Süden gilt das Recht der Republik Zypern und grundsätzlich der EU-Rahmen; im Norden ist der EU-Besitzstand ausgesetzt und es gelten andere örtliche Regeln.
- Welches Produkt? Reines CBD, CBD-Öl, Blüten, Lebensmittel und medizinische Präparate können rechtlich unterschiedlich behandelt werden. CBD-Blüten sehen und riechen zudem wie THC-reiches Cannabis.
- Besitz oder Grenzübertritt? Ein Produkt, das irgendwo verkauft werden darf, darf deshalb nicht automatisch über eine internationale Grenze oder die Grüne Linie mitgeführt werden.
Gerade bei Blüten entsteht ein zusätzliches Praxisproblem: Polizei und Zoll können vor Ort nicht am Aussehen erkennen, wie viel THC enthalten ist. Bis eine Analyse vorliegt, kann das Material als Cannabisverdacht behandelt werden. Der Fall Maja zeigt, wie folgenreich schon diese erste Einordnung sein kann.
Die sichere Reiseregel ist deshalb nicht „CBD gut verstecken“ oder „anderes Etikett verwenden“. Sie lautet: Cannabis- und CBD-Produkte nicht über Grenzen mitnehmen, solange Einfuhr, Besitz, Produktform und erforderliche Dokumente nicht vorab rechtsverbindlich geklärt sind. Das gilt auch für Transitflughäfen.
Mein Take nach dem Video – und nach der zusätzlichen Recherche
Als ich auf Majas Interview reagiert habe, hat mich vor allem das Verhältnis schockiert: eine nach ihrer Aussage vergessene Mini-Menge CBD auf der einen Seite, wochenlange Haft und massive Unsicherheit auf der anderen. Dazu kamen die eingeschränkte Kommunikation mit Familie und Anwälten sowie das Gefühl, einem System ausgeliefert zu sein, dessen Sprache und Abläufe man nicht versteht.
Nach dem erneuten Lesen des Transkripts und der lokalen Berichte glaube ich Majas Erklärung eher als der verkürzten Lesart, sie habe in Wahrheit 31 Gramm Cannabis dabeigehabt. Dafür spricht nicht nur ihr detaillierter Bericht, sondern die Mengenrechnung selbst: ungefähr 0,9 Gramm CBD plus ungefähr 30 Gramm Tabak ergeben die in den Urteilsberichten genannten 31 Gramm Gemisch. Auch das Wort „Gemisch“ passt zu ihrer Darstellung. Es beweist sie nicht vollständig, macht sie aber plausibel.
Ich erinnere mich außerdem an andere Berichte, in denen kleine Cannabismengen zusammen mit Tabak als Gesamtmenge behandelt worden sein sollen. Diese Erinnerung ist kein Beleg für eine allgemeine Behördenpraxis. Sie ist aber ein weiterer Grund, warum Majas Erklärung für mich nicht abwegig klingt.
Selbst wenn es tatsächlich 31 Gramm Cannabis und nicht 0,9 Gramm CBD gewesen wären, halte ich eine Haftstrafe dafür für völlig unverhältnismäßig. Die offene Mengenfrage ist journalistisch wichtig; für meine politische Bewertung ist sie nicht entscheidend.
Mein praktischer Schluss aus der Geschichte bleibt derselbe wie im Video: Vor einer Reise Taschen, Jacken, Rucksäcke, Grinder und Kulturbeutel vollständig leeren und kontrollieren. Nicht, um Kontrollen zu umgehen, sondern damit gar nichts Ungeklärtes im Gepäck landet. Und bei CBD nie davon ausgehen, dass „in Deutschland gekauft“ im Ausland automatisch „legal“ bedeutet.
In meiner Reaktion siehst du das Interview gemeinsam mit meiner spontanen Einordnung. Für die hier ergänzte Gegenrecherche waren vor allem die später gefundenen nordzyprischen Gerichtsberichte entscheidend.
Was Reisende aus dem Fall lernen sollten
- Gepäck komplett prüfen: besonders Taschen, die zuvor auf Partys, Festivals oder längeren Reisen dabei waren.
- CBD nicht wie ein harmloses Kosmetikprodukt behandeln: Öl und Blüten können THC-Spuren enthalten oder rechtlich als Cannabisprodukt eingeordnet werden.
- Ziel- und Transitländer getrennt prüfen: Auch ein kurzer Flughafen-Transit kann relevant sein.
- Nicht allein auf Händlerangaben verlassen: „EU-legal“, „0,2 %“ oder „0,3 % THC“ sind keine weltweiten Reiseregeln.
- Dokumente vor der Reise klären: Bei medizinischer Nutzung müssen Einfuhrerlaubnis, Rezept und Produktanforderungen vorab mit den zuständigen Stellen geprüft werden.
- Bei Festnahme konsularische Hilfe verlangen: Eine Botschaft kann das örtliche Verfahren nicht stoppen, aber Kontakte, Anwaltslisten und konsularische Unterstützung vermitteln. Im Nordteil Zyperns sind diese Möglichkeiten laut Auswärtigem Amt eingeschränkt.
Wer die Produktunterschiede genauer verstehen möchte, findet bei Open Mind zusätzlich den Vergleich CBD-Öl vs. CBD-Blüten und die Einordnung zum Mythos „Unter 0,3 Prozent THC ist CBD automatisch legal“. Für den Kaufkontext gibt es außerdem unsere CBD-Kategorie – ausdrücklich nicht als Empfehlung, Produkte über Grenzen mitzunehmen.
Was an dem Fall offenbleibt
Unsere Recherche konnte folgende Dokumente nicht finden: den vollständigen Laborbericht, das schriftliche Urteil, die Anklageschrift, die Verteidigungsunterlagen und einen amtlichen Entlassungsnachweis. Auch die chemische Identität der fünf Tabletten wird in den gefundenen Artikeln nicht genannt.
Wenn diese Unterlagen später öffentlich werden, sollte der Artikel aktualisiert werden. Bis dahin sind folgende Formulierungen die belastbarsten:
- „74 Tage Haft“: persönliche Angabe von Maja im Interview.
- „0,9 Gramm CBD“: persönliche Angabe von Maja im Interview.
- „31 Gramm Tabak-Cannabis-Gemisch und fünf zerbrochene Tabletten“: Darstellung in mehreren lokalen Berichten über das Urteil.
- „Drei Monate Haft“ und „54 Tage Untersuchungshaft bis zum Urteil“: übereinstimmende lokale Gerichtsberichterstattung.
Mein politisches Fazit: Regulierung statt Gefängnis
Maja war in Nordzypern inhaftiert und wurde zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Nach eigener Aussage verbrachte sie 74 Tage hinter Gittern. Das ist keine erfundene Social-Media-Story.
Nach der erneuten Transkriptprüfung ist der angebliche Widerspruch zwischen 0,9 und 31 Gramm deutlich kleiner, als er zunächst erscheint. Majas CBD-Blüten und ihr Tabak ergeben zusammen ziemlich genau die später berichtete Menge. Offen bleiben Laborergebnis, genaue rechtliche Bewertung und die Identität der Tabletten – nicht aber die Tatsache, dass sie wegen dieses Falls wochenlang eingesperrt war.
Für mich zeigt der Fall erneut, warum Drogenpolitik weltweit weg von Strafe und hin zu legaler, kontrollierter Regulierung muss. Das ist nicht bloß eine Außenseiterposition: Die gemeinsame Position des UN-Systems unterstützt Alternativen zu Verurteilung und Strafe bis hin zur Entkriminalisierung des Besitzes für den Eigengebrauch. Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte fordert ebenfalls, die übermäßige Abhängigkeit von Strafmaßnahmen durch eine menschenrechts- und gesundheitsbasierte Politik zu ersetzen.
Ich gehe persönlich noch weiter: Erwachsene Menschen sollten selbst bestimmen dürfen, was sie mit ihrem Körper machen. Für mich gehört dazu auch ein Recht auf Rausch. Das bedeutet nicht, Risiken kleinzureden. Legalisierung braucht Jugendschutz, Qualitätskontrollen, ehrliche Aufklärung, klare Regeln im Straßenverkehr und leicht erreichbare Hilfe bei problematischem Konsum. Gefängnis für Besitz löst diese Aufgaben nicht.
Auch die Behauptung, nach einer Legalisierung würden plötzlich alle konsumieren oder abhängig, trägt nicht. Die offiziellen kanadischen Daten zeigen zwar Risiken und einen Anstieg des berichteten Konsums gegenüber 2018, aber keine allgemeine Abhängigkeitsexplosion: Laut Health Canada blieb täglicher oder fast täglicher Konsum unter Konsumierenden seit der Legalisierung ungefähr stabil; auch der Anteil mit hohem Risiko für cannabisbezogene Probleme lag stabil bei rund drei Prozent. Solche Beobachtungsdaten beweisen nicht, dass Legalisierung folgenlos ist. Sie widerlegen aber das Schreckbild, eine regulierte Freigabe mache automatisch die ganze Bevölkerung abhängig.
Für Reisende bleibt die praktische Botschaft dennoch eindeutig: Nationale Legalität endet an der Grenze. Bei CBD-Blüten können eine vergessene Tüte, eine abweichende rechtliche Einordnung und ein strenges Verfahren aus einem kleinen Gepäckfehler eine monatelange Krise machen.
Häufige Fragen
Das ist ihre Darstellung im Interview. Die lokalen 31-Gramm-Angaben müssen dem nicht widersprechen: Maja beschreibt 0,9 Gramm CBD plus knapp 30 Gramm Tabak, während die Gerichtsberichte eine Gesamtmenge als Tabak-Cannabis-Gemisch nennen. Ohne Laborbericht und vollständiges Urteil lässt sich die Behandlung des Gemischs nicht abschließend klären.
Maja sagt, sie habe insgesamt 74 Tage im Gefängnis verbracht. Die lokale Urteilsberichterstattung nennt am 24. Dezember 2025 bereits 54 Tage Haft und eine Verurteilung zu drei Monaten.
Nein. Die gefundenen Gerichtsberichte nennen eine Strafe von drei Monaten. Die Behauptung „sechs Monate Knast“ ist durch die öffentlich zugänglichen Quellen nicht gedeckt.
Die Einordnung hängt von Produkt, Inhaltsstoffen, Besitz- oder Einfuhrsituation und örtlichem Recht ab. Aus der Legalität in Deutschland oder im Süden der Insel folgt keine automatische Erlaubnis im Nordteil. Vor einer Reise ist eine rechtsverbindliche Auskunft der zuständigen Stellen nötig.
Die Republik Zypern kontrolliert den Nordteil nicht. Dort ist das EU-Recht ausgesetzt, und deutsche konsularische Hilfe ist laut Auswärtigem Amt nur eingeschränkt möglich.
Nicht pauschal. Ziel-, Transit- und Einfuhrrecht können strenger sein als das Recht am Abreiseort. Besonders Blüten können zunächst wie Cannabis behandelt werden. Ohne vorher bestätigte Erlaubnis sollte man CBD-Produkte nicht über Grenzen mitnehmen.
Ein Rezept kann eine medizinische Nutzung dokumentieren, ersetzt aber nicht automatisch die Einfuhrgenehmigung eines anderen Landes. Erforderliche Dokumente und Genehmigungen müssen vor Reiseantritt mit den zuständigen Behörden geklärt werden.
Quellen und weiterführende Links
- Alicia Joe: Originalinterview mit Maja
- Open Mind Trompete: Simons Reaktion auf den Fall
- Majas öffentliches Instagram-Profil
- Majas Instagram-Statement zum Haftfall, Slide 15
- Kıbrıs Manşet: erste Meldung zur Festnahme, 31.10.2025
- Kıbrıs Manşet: Untersuchungshaft, 10.11.2025
- Gündem Kıbrıs: Urteil über drei Monate Haft, 24.12.2025
- Kıbrıs Gazetesi: Bericht zum Urteil
- Halkın Sesi: weitere Gerichtsberichterstattung
- Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise Zypern
- Europäische Kommission: Green Line Regulation
- Nordzyprische Anti-Drogen-Kommission: Gesetze
- UN-System: Gemeinsame Position zur internationalen Drogenpolitik
- UN-Menschenrechtsbüro: Straforientierte Drogenpolitik beenden
- Health Canada: Canadian Cannabis Survey 2024
Hinweis: Dieser Artikel ist journalistische Aufklärung und keine Rechtsberatung. Reise-, Einfuhr- und Drogengesetze können sich kurzfristig ändern.

























