Stand: 10.06.2026
Die kurze Antwort: Kratom ist in Deutschland 2026 nicht einfach wie ein zugelassenes Arzneimittel oder normales Nahrungsergänzungsmittel zu behandeln. Gleichzeitig wäre es zu grob, nur „Kratom ist verboten“ zu schreiben. Die eigentliche Lage ist komplizierter: Es geht nicht nur um die Pflanze, sondern um Produktform, Zweckbestimmung, Bewerbung, Import, Verkauf und mögliche Einstufung.
Der wichtigste neue Punkt ist die BfArM-Warnung vom 01.07.2025. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte warnt vor der Anwendung von Kratom und schreibt ausdrücklich, dass Kratom in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen ist. Außerdem prüfen BfArM und die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen die weitere Einordnung. Kratom beziehungsweise Mitragyna speciosa taucht in den BfArM-Unterlagen der Gemeinsamen Expertenkommission wiederholt auf, unter anderem in den Sitzungen 38 bis 40.
Was ist 2026 sicher belegt?
Sicher belegt ist: Das BfArM warnt vor der Anwendung von Kratom. Die Behörde nennt mögliche neurologische Wirkungen, Abhängigkeit und Entzugserscheinungen, mögliche Leber- und Nierenschäden sowie Berichte über Todesfälle im Zusammenhang mit Kratom. Außerdem stellt das BfArM klar: Kratom ist in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen.
Sicher belegt ist auch: Die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen beschäftigt sich mit Kratom beziehungsweise Mitragyna speciosa. Das ist kein automatisches Verbot. Es ist aber ein deutliches Signal, dass die Behörden das Thema nicht ignorieren.
Nicht sauber belegt wäre dagegen eine dramatische Behauptung wie „Kratom wird im Juli verboten“ oder „BfArM hat Kratom verboten“. Dafür gibt es in den geprüften Primärquellen keinen belastbaren Nachweis. Wer so etwas behauptet, springt weiter, als die Quellen tragen.
Ist Kratom in Deutschland legal?
Die ehrlichere Antwort lautet: Es kommt darauf an, was genau gemeint ist.
Diese Fragen haben nicht automatisch dieselbe Antwort. Gerade bei Pflanzenstoffen ist das wichtig. Eine Substanz kann nicht als klassisches Betäubungsmittel gelistet sein und trotzdem nicht frei als Lebensmittel oder Arzneimittel verkehrsfähig sein. Umgekehrt macht ein Warnhinweis einer Behörde aus einem Stoff nicht automatisch über Nacht ein Betäubungsmittel.
Für normale Endkunden ist diese Trennung entscheidend: Viele der komplizierten Punkte in diesem Artikel treffen vor allem Anbieter, Importeure und Händler. Wenn ein Shop ein Produkt rechtlich unsauber einordnet, zu starke Gesundheitsversprechen macht oder mit „Arznei“-Wirkungen wirbt, ist das in erster Linie ein Risiko für den Shop. Daraus folgt nicht automatisch, dass ein Käufer wegen einer normalen Privatbestellung strafrechtlich etwas zu befürchten hat.
Für Leser heißt das praktisch: „Nicht im BtMG gefunden“ ist keine vollständige Rechtsanalyse. Arzneimittelrecht, Novel-Food-/Lebensmittelrecht, Verbraucherrecht, Produktclaims und Import können trotzdem relevant sein. Aber diese Fragen müssen sauber getrennt werden: Was für einen Händler problematisch ist, ist nicht automatisch ein Strafbarkeitsproblem für einen normalen Endkunden.
Was sagt die BfArM-Warnung konkret?
Die BfArM-Mitteilung ist deshalb wichtig, weil sie die Debatte von der reinen Forenfrage wegzieht. Es geht nicht mehr nur um „Community sagt A, Shop sagt B“. Eine deutsche Bundesoberbehörde sagt: Vorsicht.
Konkret nennt das BfArM mehrere Risikobereiche:
- mögliche neurologische Wirkungen
- Abhängigkeit und Entzugserscheinungen
- mögliche Leber- und Nierenschäden
- Berichte über Todesfälle im Zusammenhang mit Kratom
- fehlende Arzneimittelzulassung in Deutschland
Das ist keine Dosierungsdiskussion und auch kein Panikartikel. Es ist eine nüchterne Grenze: Wer Kratom als harmloses Wellnesskraut verkauft, ignoriert relevante Behördenwarnungen. Wer jedes Kratomprodukt pauschal mit hochpotenten 7-OH-Produkten gleichsetzt, macht es ebenfalls zu einfach.
Was bedeutet die Agenda der Gemeinsamen Expertenkommission?
Die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen ist für Abgrenzungsfragen wichtig, also etwa dafür, ob ein Stoff eher als Arzneimittel, Lebensmittel, neuartiges Lebensmittel oder anders einzuordnen ist. Bei Kratom ist genau diese Abgrenzung zentral.
Oft heißt es verkürzt: Kratom steht auf der BfArM-Agenda. Das lässt sich mit Primärquellen stützen, aber nur sauber formuliert. Kratom beziehungsweise Mitragyna speciosa taucht in Unterlagen der Gemeinsamen Expertenkommission auf. Daraus folgt: Die Einstufung wird fachlich bearbeitet. Daraus folgt aber nicht automatisch: Ein konkretes Verbot ist beschlossen.
Für Open Mind ist diese Unterscheidung wichtig. Ein Artikel darf zuspitzen, aber nicht so tun, als wäre eine rechtliche Entscheidung gefallen, wenn die Quelle nur eine laufende Befassung zeigt.
Warum ist „nicht als Arzneimittel zugelassen“ so wichtig?
Wenn ein Produkt mit medizinischen Wirkversprechen verkauft wird, landet man schnell im Arzneimittelrecht. Genau deshalb ist die BfArM-Formulierung so relevant. Kratom ist in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen. Das bedeutet: Kratom darf nicht einfach als geprüfte Therapie, Entzugsmittel, Schmerzmittel oder Stimmungsbehandlung dargestellt werden.
Das ist auch der Punkt, an dem viele schlechte Shoptexte gefährlich werden. Wenn irgendwo steht, Kratom sei „natürlich gegen Schmerzen“, „hilft beim Entzug“ oder „wirkt gegen Depression“, ist das nicht nur medizinisch unseriös, sondern kann rechtlich relevant werden.
Was ist mit Lebensmitteln, Tee und Novel Food?
Bei Kratom geht es nicht nur um Arzneimittelrecht. Viele Produkte werden als Pulver, Tee, botanisches Produkt oder Sammelware verkauft. Genau hier wird die Lage schwammig, weil Lebensmittelrecht, Novel-Food-Fragen und Zweckbestimmung entscheidend werden können.
Der EU-Novel-Food-Kontext ist wichtig: Neuartige Lebensmittel brauchen vor dem Inverkehrbringen grundsätzlich eine Zulassung, wenn sie vor Mai 1997 nicht in relevantem Umfang in der EU verzehrt wurden. Ob ein konkretes Kratomprodukt als Lebensmittel verkehrsfähig ist, hängt nicht nur am Pflanzenname, sondern am konkreten Produkt, der Zweckbestimmung und der behördlichen Bewertung.
Kurz gesagt: Ein Produkt wird nicht automatisch legal, nur weil ein Shop es als „Tee“ oder „nicht zum Verzehr“ beschriftet. Und ein Disclaimer ist keine magische Rechtschutzfolie.
Warum verändert die Produktform alles?
Kratom ist nicht gleich Kratom. Diese Unterscheidung ist für die Rechts- und Risikodebatte zentral.
Klassisches Blattmaterial, Pulver, Extrakte, Shots, Gummies und angereicherte 7-OH-Produkte sollten nicht in einen Topf geworfen werden. Besonders 7-Hydroxymitragynin-Produkte können pharmakologisch und regulatorisch anders diskutiert werden als traditionelles Blattmaterial.
Deshalb verlinken wir hier bewusst auf den Open-Mind-Artikel 7-OH ist nicht normales Kratom. Wer über Kratom-Legalität spricht, muss zuerst sagen, über welche Produktklasse gesprochen wird. Sonst wird die Debatte unbrauchbar.
Was heißt das konkret für normale Käufer?
Für normale Käufer ist die wichtigste Botschaft: Die BfArM-Warnung ist ernst zu nehmen, aber sie bedeutet nicht, dass du als Endkunde plötzlich so behandelt wirst, als hättest du ein verbotenes Betäubungsmittel bestellt. Nach aktuellem Stand geht es bei Kratom in Deutschland vor allem um Einordnung, Produktform, Bewerbung, Verkehrsfähigkeit und Gesundheitsrisiken, nicht um ein pauschales Besitzverbot für Konsumenten.
Das heißt aber nicht: völlig risikofrei oder egal. Unangenehm werden kann es vor allem in Sonderfällen: sehr große Mengen, Verdacht auf Weiterverkauf, Import aus unsicheren Quellen, hochpotente Extrakte oder 7-OH-Produkte, falsche Deklaration, Zollkontrollen oder eine Polizeikontrolle, bei der ein Pulver erst einmal nicht richtig eingeordnet wird. In so einem Fall kann etwas beschlagnahmt oder geprüft werden, auch wenn sich später herausstellt, dass kein BtM-Verstoß vorliegt.
Die realistische Kurzfassung: Für normale Privatkunden ist die Lage deutlich weniger dramatisch, als viele Schlagzeilen klingen. Für Shops, Importeure und Leute, die Kratom mit medizinischen Versprechen verkaufen oder weiterverkaufen, ist sie deutlich heikler.
Sinnvoller ist deshalb diese Checkliste:
- Keine medizinischen Heilversprechen ernst nehmen.
- Zwischen normalem Blatt/Pulver, Extrakten und 7-OH-Produkten unterscheiden.
- Große Mengen und Weiterverkauf nicht mit normalem Eigenbedarf verwechseln.
- Bei Medikamenten, psychischer Belastung, Leber-/Nierenproblemen oder Suchtthemen nicht mit Internet-Tipps herumprobieren.
- Shop-Verfügbarkeit nicht mit offiziell geprüfter Rechtslage verwechseln.
- Bei Produkten auf klare Herkunft, Labortransparenz und nüchterne Produktkommunikation achten.
Wenn du dich grundsätzlich über Kratom informieren willst, starte besser mit dem Open-Mind-Grundlagenartikel zu Kratom Wirkung, Risiken und Legalität. Für Qualitätsfragen passt der Guide Kratom kaufen: 7 Qualitätsmerkmale für gutes Kratom. Die Kratom-Kategorie im Open Mind Market ist nur dann sinnvoll, wenn du ohnehin recherchierst und Produktform, Transparenz und Warnhinweise nüchtern prüfst.
Was heißt das für Shops?
Für Shops ist die Lage 2026 eher enger als lockerer geworden. Nicht unbedingt, weil ein pauschales Verbot bereits feststeht, sondern weil Behörden, Verbraucherwarnungen und Abgrenzungsfragen sichtbar sind.
Problematisch sind besonders medizinische Claims, Entzugs-, Schmerz-, Angst- oder Depressionsversprechen, unklare Produktform, Verharmlosung als harmloser Kräutertee, Vermischung von klassischem Kratom mit Extrakten oder 7-OH-Produkten und fehlende Labor- und Herkunftstransparenz.
Wer Kratom verkauft oder darüber schreibt, sollte deshalb nicht so tun, als sei 2026 noch 2016. Die Behördenlage ist sichtbarer, die Datenlage zu Risiken ist breiter und die Produktlandschaft ist komplexer geworden.
Video: Kratom-Wirkung im Open-Mind-Blindtest
Das passende Open-Mind-Video ist kein Rechtsgutachten. Es hilft aber, einen wichtigen Punkt zu verstehen: Kratom-Wirkung ist subjektiv, Sortenversprechen sind oft unscharf und Erwartung spielt eine Rolle. Genau deshalb ist eine nüchterne Rechts- und Risiko-Einordnung wichtiger als Marketing.
Fazit: Legalität ist hier keine einfache Grünampel
Der beste Satz für 2026 ist nicht „Kratom ist verboten“ und auch nicht „Kratom ist legal, fertig“. Der beste Satz ist:
Kratom ist in Deutschland rechtlich und gesundheitlich ein beobachteter Problemstoff: nicht als Arzneimittel zugelassen, von BfArM und BfR kritisch eingeordnet, in der Gemeinsamen Expertenkommission auf der Agenda und je nach Produktform, Zweckbestimmung und Verkaufskontext unterschiedlich riskant.
Das klingt weniger klickstark als ein Verbotsschrei. Aber es ist näher an der Quellenlage. Wer über Kratom spricht, sollte 2026 sauber unterscheiden: Besitz ist nicht Verkauf, Verkauf ist nicht Arzneimittelzulassung, Pulver ist nicht 7-OH-Produkt, und ein Shoptext ist keine Rechtsquelle.
FAQ
Ist Kratom 2026 in Deutschland legal?
Es gibt keine seriöse Ein-Satz-Antwort für alle Fälle. Kratom ist laut BfArM in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen und wird von Behörden kritisch geprüft. Ob Besitz, Verkauf, Import oder Bewerbung rechtlich problematisch sind, hängt von Produktform, Zweckbestimmung und konkretem Kontext ab.
Hat das BfArM Kratom verboten?
Nein, die geprüften BfArM-Quellen zeigen eine Warnung und laufende Einstufungsarbeit, aber kein bereits beschlossenes pauschales Kratom-Verbot. Die BfArM-Warnung ist trotzdem relevant, weil sie Risiken und fehlende Arzneimittelzulassung klar benennt.
Warum warnt das BfArM vor Kratom?
Das BfArM nennt unter anderem mögliche neurologische Wirkungen, Abhängigkeit und Entzugserscheinungen, mögliche Leber- und Nierenschäden sowie Todesfälle im Zusammenhang mit Kratom. Außerdem ist Kratom in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen.
Steht Kratom auf einer BfArM-Agenda?
Ja, Kratom beziehungsweise Mitragyna speciosa taucht in Unterlagen der Gemeinsamen Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen auf, unter anderem in Sitzungen 38 bis 40. Das bedeutet laufende fachliche Befassung, nicht automatisch ein beschlossenes Verbot.
Darf Kratom als Tee oder Nahrungsergänzung verkauft werden?
Das lässt sich nicht pauschal sicher sagen. Lebensmittelrecht, Novel-Food-Fragen, Zweckbestimmung und konkrete Produktbewerbung können relevant sein. Ein Etikett wie „Tee“ oder ein Disclaimer ersetzt keine behördliche Verkehrsfähigkeitsprüfung.
Sind Kratom-Extrakte und 7-OH-Produkte rechtlich dasselbe?
Nein, sie sollten nicht pauschal gleichgesetzt werden. Klassisches Blattmaterial, Pulver, Extrakte, Shots, Gummies und 7-OH-Produkte können gesundheitlich und regulatorisch unterschiedlich bewertet werden.
Ist Kratom ein zugelassenes Medikament?
Nein. Laut BfArM ist Kratom in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen. Kratom sollte daher nicht als Therapie, Entzugsmittel, Schmerzmittel oder Behandlung psychischer Beschwerden beworben werden.
Quellen
- BfArM: BfArM warnt vor der Anwendung von Kratom, 01.07.2025.
- BfR: Kratom-Zubereitungen: Einnahme kann Gesundheitsbeschwerden hervorrufen, Abruf 10.06.2026.
- BfArM / Gemeinsame Expertenkommission: 38. Sitzung, Tagesordnung, Abruf 10.06.2026.
- BfArM / Gemeinsame Expertenkommission: 39. Sitzung, Protokoll, Abruf 10.06.2026.
- BfArM / Gemeinsame Expertenkommission: 40. Sitzung, Tagesordnung, Abruf 10.06.2026.
- Europäische Kommission: Novel Food Catalogue, Abruf 10.06.2026.


